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Russland: Putin-Gegner strömen zu Zehntausenden auf die Straße

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Fünf PKK-Terroristen in der Türkei getötet

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Gerechtigkeit für US- Soldat Bradley Manning

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Afghanistan: "Die Taliban sind auch an politischen Lösungen interessiert"

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Vereinte Nationen: Russland stellt sich auch gegen entschärfte Syrien-Resolution

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Münchner Sicherheitskonferenz: Drei Schritte zur Integration Russlands

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Sicherheitskonferenz: Europa kommt Rolle des Stabilisators zu

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"Kommende Generation der Frommen wird so aufwachsen"

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Türkische Rüstungsindustrie soll 80 Prozent des Bedarfs decken

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Wird gerade am Rhein die Scharia eingeführt?

InitiativGruppe e.V. - 4. Februar 2012 - 16:33

Der rheinland-pfälzische Justizminister hat sich für islamische Schiedsgerichte in Deutschland ausgesprochen. Muslimische Mediatoren könnten bei zivilrechtlichen Fragen befriedende Wirkung haben, sagt er. Das System birgt aber auch die Gefahr einer „Paralleljustiz“.

So fasst die Süddeutsche Zeitung die Sachlage kurz zusammen. Es wird kaum möglich sein, darüber vernünftig zu diskutieren. Die Emotionen  und die paranoischen Vorstellungen, die sich mit dem Begriff Scharia verbinden, werden es verhindern.

Versuchen wir es trotzdem. (Ich bin, nebenbei bemerkt, kein Jurist, kein Fachmann für solche Fragen. Ich schaue mir die Sache als Staatsbürger an, der mitreden will. )

1

Anwendungsbereiche

    Familienrechtliche Fragen: z. B. Unterhalt, Scheidungen Geschäftsverträge, in denen gläubige Muslime Zinszahlungen vermeiden wollen Streitschlichtung und Täter-Opfer-Ausgleich durch islamische Friedensrichter: Durch Wiedergutmachung kann der Schaden für das Opfer gelindert werden; das Gericht kann das durch eine mildere Strafe belohnen

Konkret zum Fall einer Scheidung: Friedensrichter können sie vorbereiten, die offiziell dafür vorgesehenen Familienrichter danach prüfen.

Die deutsche Rechtsordnung billigt grundsätzlich Eheverträge, in denen Ehefrauen nach islam-rechtlichen Vorstellungen eine Brautgabe versprochen wird. Sie billigt auch Wirtschaftsverträge, die Zinszahlungen vermeiden wollen.

2

Parallelen

Gibt es im Sport und in den Kirchen. Nicht bezüglich Straftaten, natürlich. Die Sportgerichtsbarkeit etwa beim Fußball, bezüglich der Ahndung von unsportlichem Verhalten, dürfte vielen bekannt sein. Die Kirchen können etwa die Zulassung oder Nichtzuslassung von Personen zum Priesteramt selbständig kirchenrechtlich regeln.

Eine weitere Parallele, die zu studieren wäre, findet man in England. Dort gibt es seit 2007 eine offizielle islamische Schlichtungsstelle für Erbschafts-, Familien- und Handelsstreitigkeiten.

Bereits heute wenden Gerichte bei Ausländern im Privat- und Sozialrecht fremde Normen an. Beispiele (aus BILD):

• Bei der Scheidung eines tunesischen Ehepaars entschied ein deutsches Gericht, dass der Frau die Morgengabe – nach islamischem Recht eine Art finanzielle Absicherung der Braut – als nachehelicher Unterhalt ausgezahlt werden muss. In einem anderen Fall erkannte ein Gericht eine Ehe an, die in Tunesien durch zwei Stellvertreter per Handschlag geschlossen worden war.

• Das Bundessozialgericht in Kassel lehnte im Jahr 2000 die Klage einer aus Marokko stammenden Witwe ab, die sich weigerte, die Rente ihres Mannes mit der Zweitfrau zu teilen. Das Gericht entschied mit Verweis auf islamisches Recht zugunsten der Zweitfrau. Beide Frauen hätten Anspruch auf den gleichen Rentenanteil, entschieden die Richter.

• 2011 teilte das Amtsgericht einer Münchnerin nach dem Tod ihres aus dem Iran stammenden Mannes mit, dass ihr anstelle des Alleinerbes nur ein Viertel des Erbes zustehe. Die übrigen Dreiviertel gingen an Verwandte des Mannes in Teheran. Auch hier trat ausländisches Recht in Kraft: Stirbt ein Ehepartner, der keinen deutschen Pass besitzt, gilt das Erbrecht seines Herkunftslandes, in diesem Fall das iranisch-islamische Recht.

3

Gefahren, Grenzen

Das deutsche Recht geht vor. Dies ist unbestritten – und selbstverständlich.

Straftaten und grundsätzliche Rechtsfragen fallen nicht in das Gebiet der einer möglichen islamischen Zivilgerichte. Wer gegen das Gesetz verstößt, landet vor Gericht.

Für das Rechtssystem besteht damit keine Gefahr. Es entsteht keine parallele Rechtswelt. Wer Opfer einer Straftat wird (oder meint, es geworden zu sein), kann sich immer an Polizei und Gericht wenden.

Einwand (zitiert nach SZ):

Berichte über muslimische Friedensrichter hatten in den vergangenen Monaten vor einer islamischen „Paralleljustiz“ gewarnt. Demnach sind inzwischen mehrere Fälle dokumentiert, in denen Friedensrichter vor einer Gerichtsverhandlung offenbar eine Einigung unter den Streitparteien herbeigeführt haben. Die Opfer konnten sich dann im Prozess an nichts mehr erinnern oder nahmen ihre ursprüngliche Aussage zurück.

Die Rechtsfindung der Friedensrichter orientiert sich dabei an Traditionen des Herkunftslandes und der Scharia, die alle religiösen und rechtlichen Vorschriften im Islam umfasst, darunter Familienrecht, aber auch drakonische Körperstrafen.

Zum ersten Paragraphen: Es würde mich interessieren, ob und in wie weit hier nicht eine gute vorgerichtliche Lösung gefunden worden ist.

Zum zweiten: Die Friedensrichter würden eine Straftat begehen, wenn sie sich nicht an den Rahmen halten, der durch die deutsche Gesetzgebung vorgegeben ist.

Ein Fachmann – Mathias Rohe – zu Grenzen und Spielraum (zitiert nach der WELT):

„Alle Arten von Straftaten wie Fälle häuslicher Gewalt werden ausschließlich nach deutschem Recht behandelt.“

Wenn es aber um die private Lebensführung von Einwanderern geht, gilt das Internationale Privatrecht, nach dem etwa bei Scheidungsfällen oder in Erbrechtsfällen bei Ägyptern nach ägyptischem Recht, bei Iranern nach iranischem Recht geurteilt wird.

„In Gestalt dieser Rechtsordnungen kommt dann auch die Scharia ins Spiel“.

4

Begründungen

Die befriedende Wirkung. Abbau von Spannungen.

Entscheidungen nach einer dem Zuwanderer vertrauten Rechtssprechung sind im Sinne der Integration.

Prof. Mathias Rohe, Gründungsdirektor des Zentrums für Islam und Recht in Europa an der Universität Erlangen, sieht das so (siehe BILD):

Die Scharia könne angewandt werden, wenn das Ergebnis für den deutschen Staat erträglich sei … 

Zugleich sieht er in dieser Form der Rechtsprechung auch ein Mittel, einer islamischen Paralleljustiz vorzubeugen. „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht Parallelstrukturen bekommen“, sagt Rohe. So könne Vertrauen in den Rechtsstaat bei manchen Migranten dadurch gestärkt werden, dass man ihre kulturellen Kontexte berücksichtigt und die Grundlagen europäischer Rechtsordnungen erklärt, ist sich Rohe sicher. „Vernünftige Vergleiche gibt es nur, wenn man mit den Leuten in ihrer Sprache spricht.“

Gegenüber BILD.de sagte Rohe, dass er „außer ein paar Extremisten keinen Muslim kenne, der eine Scharia-Gerichtsbarkeit fordert.“ Außerdem kämen die Muslime in Deutschland meist vom Balkan und aus der Türkei – dort gelte aus Tradition schon lange kein islamisches Recht mehr.

Insofern werden Scharia-Gerichte der Rechtskultur der Deutschtürken und der Muslime vom Balkan (BiH, Kosovo, Albanien, Bulgarien u. a.) nicht unbedingt gerecht. Wie nötig sind also solche Schiedsgerichte? – Da möchte ich Informationsbedarf anmelden.

Andererseits: Es wäre gut, wenn man in Deutschland bzw. in Europa weiter an einer mit unseren Verfassungen kompatiblen Version der Scharia arbeiten könnte – und wenn es dafür einen praktischen Bereich gäbe wie die ins Auge gefassten islamischen Schiedsgerichte.

5

Wie debattiert man darüber vernünftig?

Wer hier gleich mal vorbringt, wir dürften keine Steinigung und kein Handabhacken etc. bei uns zulassen, mit dem kann man nicht reden und braucht man nicht zu reden.

Interessant wird es erst, wenn man einigermaßen sachlichen Einwänden antworten muss. Ein Beispiel aus dem Focus. Alice Schwarzer meint:

 „Das islamisch geprägte Familienrecht hält Frauen lebenslang in Unmündigkeit: Sie sind Tochter eines Vaters, Schwester eines Bruders, Ehefrau eines Mannes. Es entrechtet sie weitgehend.“ Darum sei die Einführung von Scharia-Gerichten in Deutschland undenkbar.

Da übersieht Alice Schwarzer zweierlei: Einmal, dass diese Gerichte immer im Rahmen des deutschen Rechts bleiben müssen – dass sie also die Frauen nicht benachteiligen dürfen, und zwar nach Geltung unserer Maßstäbe; zum zweiten, dass genau dies zu einer Anpassung der Scharia, einer Modernisierung führen wird.

Die Debatte im Kommentarteil ist eröffnet. Auch Polemik ist erlaubt, auch einseitige und unfaire Argumentation; ich werde mir aber erlauben, der Polemik Grenzen zu setzen und gegebenenfalls den Zensor spielen.


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