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Nach der Zusammenkunft zwischen der Parlamentskommission die die neue Verfassung ausarbeiten soll und des griechisch-orthodoxen Patriarchen der Türkei, Bartholomäus I., dreht sich die Debatte immer mehr um die "religiösen Freiheiten". Kritiker werfen Bartholomäus dem I. vor weit über das Ziel hinaus zu schießen. Die griechische Minderheit habe seit dem Ende des Ersten Weltkrieges einen Minderheitenstatus, dass ihr alle Freiheiten garantiere. Bartholomäus I. versuche einen Körperschaftsstatus zu erlangen, die anderen Religionen, darunter dem Islam verfassungsgemäß verwehrt bleibe.
Die parlamentarische Kommission die seit geraumer Zeit Minderheitenverbände und religiöse Vereinigungen in die Arbeit miteinbezieht, um die Ausarbeitung und Novelierung der Verfassung fortzusetzen, empfing am gestrigen Tag auch den griechisch-orthodoxen Patriarchen der Türkei, Bartholomäus I.. Nach dem Besuch forderte Bartholomäus I. in einem Interview gleiche Rechte und religiöse Freiheiten für Minderheiten wie alle anderen. Gleichzeitig verwies Bartolomäus I. auf das Priesterseminar, die seit mehr als 40 Jahren in der Türkei verboten ist. Bereits in der Vergangenheit forderte nicht nur der Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel Bartholomäus I. eine juristische Anerkennung der griechisch-orthodoxen Kirche. Das gleiche fordert seit Jahren auch die türkische Bischofskonferenz. Die Forderungen werden in der türkischen Gesellschaft hitzig debattiert. Um zu verstehen weshalb, hier einige Vorabinformationen:
In der Türkei herrscht wie in Frankreich die Trennung von Kirche und Staat, die teilweise sehr weit geht. Beide Länder die sich als laizistische Staaten beschreiben, in denen zum Beispiel religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen (auch an der Schule) grundsätzlich nicht zulässig sind, wollen damit die Trennung von Kirche und Staat garantieren. Anders als der französische Laizismus beinhaltet der türkische keine absolute Trennung von Religion und Staat, sondern eine staatliche Kontrolle der Religion, darunter die Ausbildung von Geistlichen. Dabei ist eigenständige politische Einmischung der Religionsgemeinschaften unerwünscht. Daher stehen alle Religionen ebenso wie die Hauptreligion, der Islam, unter staatlicher Aufsicht. In der Türkei dürfen daher religiöse Geistliche nur in staatlichen theologischen Institutionen oder Universitäten ausgebildet werden, wovon die Türkische Bischofskonferenz, die etliche christliche Gemeinden in der Türkei vertritt, anders als die Muslime keinen Gebrauch machen will.
Die Unterordnung der Kirchen und Moscheen unter den Staat ist seit mehr als 40 Jahren teils restriktiver geworden, wird aber zwischenzeitlich gelockert. Unter anderem wurden nach 1970 muslimische Gemeinschaften wie christliche Kirchen enteignet und unter staatliche Verwaltung gestellt. Seit vergangenen August werden nach einer Gesetzesnovelle anerkannten religiösen privaten Stiftungen die enteigneten Grundstücke und Gebäude zurückgegeben.
Der Körperschaftsstatus der in der Türkei nachwievor de jure nicht existiert und somit auch Vertretungen gegenüber dem Staat nicht zulässt - gleichzusetzen mit einer juristischen Person - , verhindert auch den Zusammenschluss mit anderen Verbänden bzw. Kirchen im Ausland oder die Anerkennung von ausländischen Geistlichen im inländischen Kirchendienst, was faktisch im Sinne der Verfassung ist. Deshalb steht allen zwar das Privatrecht zu - die umfassende Rechtsfähigkeit garantiert, darunter Religionsfreiheit gewährleistet - doch im Gegensatz zur juristischen Person (Körperschaft) die Ausbildung vonm Geistlichen verbietet. Den Juden sowie den orthodoxen und den armenischen Christen wird nach dem Vertrag von Lausanne Minderheitenschutz gewährt. Christlichen Gemeinden ist es erlaubt, eigene Schulen zu betreiben. Sie dürfen jedoch keinen Priesternachwuchs für die Betreuung und Seelsorge der christlichen Türken ausbilden. Jedoch dürfen christliche Türken im Ausland eine Ausbildung genießen und zurückkehren sowie ihren geistlichen Dienst nachgehen. Deshalb bleiben die vor über 40 Jahren durch den türkischen Staat geschlossenen christlichen Seminare wie auch islamischen Seminare weiterhin geschlossen, da seither das Präsidium für Religionsangelegenheiten für die Ausbildung von Imamen und Priestern zuständig ist.
Trotz des Laizismuses gibt es in der Türkei nach dem Privatrecht Erzeparchien wie die der Chaldäer in Diyarbakir, Erzbistümer, Vikariats, und Exarchate der römisch-katholischen, chaldäisch-katholischen, armenisch-apostolischen, griechisch-orthodoxen, türkisch-orthodoxen und georgisch-orthodoxen Kirchen.
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Re: Ökumenisches Patriarchat....
@Redaktion: Die Forderungen werden immer dreister, und schlussendlich hat mann wieder die gleichen Zustände wie gegen Ende des Osmanischen Reiches. Was der Alte Mann will ist eine Parallelwelt, ausserhalb der Verfassung. Wenn es ihm nicht passt, kann er ja seinen Stuhl nehmen und nach Athen verfrachten. Die brauchen Seelischen Beistand, statt Psychoterror hier zu gestalten. Griechenland sollte mal die Türkische Minderheit als solches anerkennen, und mehrere Moscheen wiederaufbauen. Nordzypern als Staat anerkennen, dann sind einige auf gleicher Augenhöhe. Die Massaker der Griechen an unsere Vorfahren verurteilen, die griechisch orthodoxe Liturgie durch das Türkische ersetzen. Sucht mal im Mittelalter einen Staat oder Königreich das so tolerant wie das Osmanische Reich war, dann reden wir weiter was schlecht war.