EuGH verurteilt Türkei wegen Verletzung der Meinungsfreiheit

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof hat die Urteile der türkischen Gerichtsinstanzen gegen einen türkischen Journalisten wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt

Erbil Tuşalp, der wegen zweier Artikel in der türkischen Tageszeitung BIRGÜN von Ministerpräsident Erdogan wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten verklagt und zu insgesamt 10.000 Türkische Lira verurteilt wurde, erhielt vor dem EuGH Recht. Der EuGH fällte am Montag das Urteil und verurteilte die Türkei zu einer Entschädigungszahlung von 5.000 Euro. Tuşalp der in zahlreichen Tageszeitungen als freier Journalist tätig ist, sieht sich mit dem Urteil bestätigt, "Politiker müssten solche Kritiken ertragen können", erklärte er gegenüber den Medien.

Erbil Tuşalp hatte nach der letzten Instanz in der Türkei im Jahre 2008 den EuGH angerufen. In zwei Artikelreihen in den Jahren 2005 und 2006 hatte Tuşalp unter den Titel "Stabilität" und "Gute Besserung!" Ministerpräsident Erdogan kritisiert. Darin meinte Tuşalp u.a., Erdogan habe psychologische Probleme und hege dabei eine Aggressivität gegenüber anderen, über die er sich Sorgen mache. Ministerpräsident Erdogan sah darin eine Schmähkritik und forderte von Tuşalp Schadensersatz. Die türkischen Gerichte befanden damals, Tuşalp habe in nicht hinnehmbarer weise die Persönlichkeitsrechte Erdogans verletzt. Das sah so zuletzt auch die letzte Instanz in der Türkei im Jahre 2008. Tuşalp ging danach vor den EuGH und erhielt am Montag Recht sowie von der Türkei 5.000 Euro Entschädigung zugesprochen.

Recep Tayyip Erdogan ist in der Türkei bekannt dafür, gegenüber Kritikern schnell vor Gericht zu ziehen, die ihn persönlich ansprechen und kritisieren. Unter den Angeklagten befinden sich Journalisten wie auch Zeitungsverlage, u.a. die "Yeniçağ" Journalisten Sebahattin Önkibar, "Ortadoğu" Journalisten und Kolumnisten Orhan Karataş, Fikret Otyam, Perihan Mağden, Cüneyt Arcayürek, Necati Doğru sowie Erbil Tuşalp oder Zeitungen und Zeitschriften wie die "Evrensel", die "Leman" Karikaturzeitschrift, die "Star", "Tempo" oder "Yarın" Zeitung. In einer Antwort der Regierung zu einer parlamentarischen Anfrage hieß es dazu, dass Erdogan bis 2005 insgesamt 57 private Klagen führte und insgesamt 111.500 Türkische Lira zugesprochen bekam. Man geht davon aus, das Erdogan seitdem erneut 500.000 Lira von Gerichten zugesprochen bekam.

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