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Der Petent Mustafa Celebi verwies die EU am 6. Juni 2011 darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-228/06 (Soysal Urteil) festgestellt habe, dass aufgrund des unterzeichneten Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EU-Türkei vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls, keine neuen Beschränkungen für die Aufnahme von Dienstleistungen eingeführt werden dürfe. Deutschland hat die Visapflicht in den Neunzigern eingeführt und verstoße nach Ansicht des Petenten daher bereits seit den neunzigern Jahren gegen Europäische Rechtsvorschriften, wenn sie von türkischen Staatsangehörigen für einen Kurzaufenthalt in Deutschland die Beantragung eines Visums verlangt.
Obwohl die Kommission anerkennt dass die Petition und die Beschwerde begründet und rechtens ist, ist sie dennoch nicht bereit etwas dagegen zu unternehmen. Die Kommission sagt in ihrem Antwortschreiben dazu:
Der Petent Mustafa Celebi fordert die Kommission zur Aufhebung der geltenden Visumpflicht für türkische Staatsangehörige bei Reisen in den Schengenraum auf, die begründet ist durch die Verordnung (EG) Nr 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 … Ferner wurde die Kommission ersucht, dafür zu sorgen, dass Deutschland die Visumpflicht mit sofortiger Wirkung aufhebt, da die Visumpflicht für türkische Staatsangehörige 1980 eingeführt wurde, was nicht mit der oben genannten Stillhalteklausel vereinbar ist, so dass Deutschland gegen geltendes Recht verstößt.
Laut der Kommission ist aus den Vereinbarungen der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige mit dem Assoziierungabkommen EG-Türkei zu entnehmen, dass türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Türkei, die in einen Mitgliedstaat einreisen wollen, um dort Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen zu erbringen, kein Visum für die Einreise in das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats benötigen. Dabei wird geschickt verschwiegen, dass türkische Lastwagenfahrer, Künstler, Sportler oder auch Geschäftsleute trotzdem nicht ohne weiteres in die EU einreisen können.
Die Ausnahme von der Visumspflicht kommt – unter gewissen Bedingungen- nur türkischen Staatsangehörigen zugute, die zwecks Erbringung von Dienstleistungen in bestimmte Schengen-Länder (Deutschland und Dänemark) sowie in das Vereinigte Königreich und Irland einreisen.
Noch ungeheuerlicher ist wohl der Vorschlag der Kommission, die für eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates (Dokument KOM(2011)290 endg, vom 24. Mai 2011) anregt.In diese Verordnung soll laut der Kommission eine neue Verordnung eingeführt werden mit dem Wortlaut:
Soweit in Anwendung vom Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungabkommens zwischen der Türkei und der EG erforderlich, kann ein Mitgliedstaat in Bezug auf türkische Staatsangehörige, die während ihres Aufenthalts Dienstleistungen erbringen, Ausnahmen von der Visumpflicht gemäß Artikel 1 Absatz 1 vorsehen.
Sollte die EU diese Änderung vornehmen, würden jedem Rechtsanwalt die Handhabe genommen werden, um vor einem Gericht erfolgreich zu klagen. Oder anders ausgedrückt, es wäre eine Schande für die Rechtsprechung.
Weiterhin gibt die Kommission an, dass sie auf die Vorabentscheidungsersuchen, das dass Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unlängst in der Rechtssache C-221/11, Demirkan, an den EuGH richtete, warten wollen. Darin geht es darum, ob die Stillhalteklausel auch für türkische Staatsangehörige gelten, die zwecks Empfangnahme von Dienstleistungen in einen Mitgliedstaat einreisen wollen. Bei der Erarbeitung ihres Standpunktes will die Kommission diese Rechtssache berücksichtigen. Obgleich 80% der Experten davon ausgehen, dass auch dieses Urteil zugunsten türkischer Staatsbürger ausfallen wird, so bleiben die türkischen Bürger dennoch weiterhin skeptisch.
Die Kommission hält es wohl für sinnvoll, die Entscheidung des EuGH abzuwarten, ehe sie sich zu diesen wichtigen Urteilen endgültig äußert.
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Re: Visafreiheit: Antwort der EU-Kommission
@Mustafa Çelebi:
Es hilft nur eins: Die Türkei muss ihrerseits die Visumspflicht für europäische Staatsbürger einführen.
Erst wenn es nicht mehr selbstverständlich ist, für deutsche und andere europäische Bürger in die Türkei einzureisen, werden den Politikern die Lichter aufgehen.
Natürlich wäre es für die Touristik-Branche erst mal ein harter Schlag. Aber spätestens nach einer Saison wäre die Visumpflicht wieder abgeschafft....und zwar von beiden Seiten.
Re: Visafreiheit: Antwort der EU-Kommission
@Turkishgirl:
Die europäischen Bürger, die in die Türkei einreisen, kommen nicht, um zu arbeiten und bringen ihr eigenes Geld mit. Sie wollen meist nur Urlaub machen und nicht länger dort leben und wenn doch, dann zahlen sie selber für ihren Aufenthalt und belasten nicht die Sozialsysteme.
Ich denke, das ist der wahre Grund neben der Gastfreundschaft der Türkei, dass sie kein Visum einführen will, es könnte Geldmitbringer abschrecken.
Re: Visafreiheit: Antwort der EU-Kommission
@Fidelio36037:
Es geht doch hier gar nicht um ein Dauervisum und schon gar nicht um eine Arbeitserlaubnis, sondern um ein Besuchsvisum für Touristen und Geschäftsleute!
Auch in der Türkei benötigt man eine Aufenthaltserlaubnis, wenn man länger als 90 Tage dort leben möchte und man muss besondere Kriterien erfüllen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Mittlerweile gibt es einen Run auf die Türkei sogar aus EU-Mitgliedsstaaten, wie z.B. Griechenland. Die Türkei ist ein wirtschaftlich aufstrebender Staat, der zunehmend attraktiver wird. Auch junge Türken, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, verlassen immer öfter die BRD, um im Land ihrer Väter zu neuem Wohlstand zu kommen. Die Zahl der Abwanderungen überwiegt seit einigen Jahren.
Wenn Deutschland nicht so dumm wäre und eine visumfreie Einreise für türkische Touristen und Geschäftsleute erlaubte, könnte es ebenfalls von vielen Geldmitbringern aus der Türkei profitieren.