Will die Türkei Leugnungsgesetze vor den EuGH bringen?

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Egemen Bagis

Analysten sind sich sicher. Mit der Aussage des EU-Ministers Egemen Bagis zum sogenannten Völkermord an den Armeniern will die türkische Regierung ein Urteil herausbeschwören und vor den Europäischen Gerichtshof gehen

Der französische Verfassungsrat muss noch darüber entscheiden, ob das Gesetz zur Strafbarkeit der Leugnung von Völkermorden in Frankreich verfassungswidrig ist, nach dem durch Parlamentarier und Senatoren zwei Verfassungsbeschwerden eingereicht wurden. Das Gesetz selbst ist in Frankreich nun in der Schwebe, nach dem das französische Parlament und danach der Senat den umstrittenen Gesetzesentwurf gebilligt hat. Die Türkei erwartet hier eine Entscheidung zugunsten der Meinungsfreiheit.

In der Schweiz ist dafür seit 1994 der Anti-Rassismusgesetz zuständig, um als rassendiskriminierend empfundene persönliche oder politische Äusserungen strafrechtlich verfolgen zu lassen; dazu gehört auch hier die umstrittene Armenier-Frage. Bereits mit der Strafverfolgung von Yusuf Halacoglu, der zuvor als Vorsitzender des Instituts für Türkische Geschichte ein Buch mit dem strittigen Thema in der Schweiz veröffentlichte, begann Kritik gegenüber der Antirassismus-Strafnorm aufzukommen. Trotz des bedauerns vom damaligen Justizminister Christoph Blocher gegenüber der Türkei und einer Überprüfung des Gesetzes, setze sich der Schweizer Bundesrat durch und entschied sich gegen eine ersatzlose Streichung der Rassismus-Strafnorm. Türkische Analysten erklären nun, dass die Türkei eine Verurteilung des türkischen EU-Ministers Egemen Bagis im Sinne der Strafnorm geradezu erwartet, um den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Wie heute bekannt gegeben wurde, hat die Zürcher Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen den türkischen EU-Minister Egemen Bagis aufgenommen, nach dem die Gesellschaft Schweiz-Armenien (GSA) eine Strafanzeige gestellt hatte. Gemäss der englischsprachigen türkischen Tageszeitung Today's Zaman sagte der Minister am Rande des Konzertes von Sezen Aksu: "Wir befinden uns heute in der Schweiz, und ich sage, dass die Ereignisse von 1915 kein Genozid waren. Lasst sie kommen und mich verhaften.". In ähnlich gelagerten Fällen hatten schweizer Gerichte bereits 4 türkische Staatsbürger, darunter Dogu Perincek und Yusuf Halacoglu mit Geldstrafen geahndet. Analysten, darunter ehemalige türkische Botschafter in der Schweiz und Frankreich vermuten, dass die Türkei mit den Aussagen des politischen Repräsentanten die Schweiz vorführen will.

Unter den Meinungen der Rechtsexperten und Botschaftern ist die Position des pensionierten Botschafters in Paris, Uluc Özülker, fast gleich. Egemen Bagis genieße als Repräsentant der Türkei keine diplomatische Immunität im Sinne des international geltenden Wiener-Abkommens. Diese Immunität die die Sonderstaatsanwältin Christine Braunschweig in den Raum geworfen habe, stehe Diplomaten zu. Egemen Bagis als politischer Repräsentant der Türkei widerum besitze diese Immunität nicht. Er müsse sich an die Landesgesetze halten. Die Aussage die Bagis in Davos Ende Januar getroffen habe, sei bewusst erfolgt. Er nehme deshalb an, dass die Türkei hier bewusst gegen ein schweizerisches Gesetz verstoßen wollte, um bei einer Anklage und Verurteilung den EuGH einzuschalten. Özülker erklärt weiter, Dogu Perincek habe auch gegen das Gesetz bewusst verstoßen, um das Gesetz herauszufordern. Sein Fall liege zwar vor dem EuGH und werde durch die Türkei betreut, doch die Person selbst sei in europäischen Gefilden kein bekannter Name.

Egemen Bagis hingegen sei ein Minister der Türkei und damit ein hochrangiges Mitglied der Regierung. Seine Äusserungen würden schwerwiegender sein als die eines Politikers der nur in der Türkei bekannt sei. Mit einem Verfahren und einer Verurteilung Bagis´s würde gleichzeitig der Weg zum Europäischen Gerichtshof frei. Bagis könne so das schweizerische Antirassismus-Strafnorm direkt vom EuGH überprüfen lassen. Der Fall selbst würde große politische und gesellschaftliche Fragen aufwerfen und das sei wohl Sinn und Zweck dieser bewussten Äusserung von Bagis. Özülker fügte in seinen Bewertungen hinzu, dass die türkische Botschaft in Paris durch die armenische Gemeinde schon einmal angezeigt worden wäre, um eine Veröffentlichung zur strittigen Frage auf der Botschaftsseite im Internet zurückziehen zu lassen, die eins zu eins von der Internetseite des türkischen Aussenministerium übernommen worden sei. Damals hätte es kein Gesetz gegeben, die das explizit untersagt habe, weshalb die Klage verworfen worden sei. Er nehme aber an, das mit dem neuen Gesetz in Frankreich, falls er denn je in Anwendung kommt, die Botschaft erneut vor der Anklagebank stehen werde. Wie sich das Gericht dann entscheiden werde, könne er nicht voraussehen. Staatsanwälte und Gerichte müssten sich nach den Gesetzen richten, ansonsten würden sie gegen ihr eigenes Gesetz verstoßen, auch in der Schweiz, so Özülker.

Gegen die Ansicht Özülkers vertritt der Rechtsanwalt Ugur Aksoy (Anwaltskammern Istanbul und Düsseldorf) die Meinung, dass dem EU-Minister auch die gleiche diplomatische Immunität zusteht wie allen diplomatischen Bediensteten. Die Schweiz könne demnach Egemen Bagis weder anklagen noch festnehmen, da das Wiener-Abkommen auch Minister miteinziehe. Sollte sich dennoch ein Richter in der Schweiz finden, der die Anklageschrift aufrecht erhält, würde das den Weg vor den EuGH öffnen. Er denke jedenfalls nicht, dass sich die schweizer Gerichte damit befassen werden, so Aksoy.

Selim Sariibrahimoglu, Fachanwalt für EU-Fragen vertritt die Meinung, dass die Miteinbeziehung eines Drittlands die Frage nur noch komplexer gestaltet. Nach seiner Ansicht nach habe Bagis die Aussage nicht in diesem Sinne getätigt, um Opfer zu verunglimpfen. Er habe lediglich den Völkermord-Vorwurf bestritten. Falls ein schweizer Gericht sich der Anklageschrift annehme, könne das zu einer politischen Krise führen. Die Schweiz werde sich deshalb genauestens überlegen, ob sie eine Anklage erhebt, wobei die Rechtsstaatlichkeit dennoch zu kurz kommen könne. Man müsse jetzt abwarten, wie sich die Staatsanwaltschaft entscheidet, so Sariibrahimoglu.

Re: Will die Türkei Leugnungsgesetze vor den EuGH bringen?

Bild von Yeniceri

@Redaktion:

auf diese kindliche Provokation konnte der türkische Minister doch verzichten. Ich würde als eine kleinere
Maßnahme, jedem Ausländer, auch Diplomaten die Leugnung der Massaker durch die Entetmächte etc.
mit Beteiligung der Armenier unter Strafe stellen. Die Erfindung des Genozides an den armenischen Kolaborateuren ist eine Idee der Lobbyisten um durch hohe Entschädigungszahlungen die türksiche
nation ökonomisch, moralisch etc. zu destabilisieren, moralisch an den Pranger zu stellen. Die Türkei
Türkei soll auch dauerhaft eingeschüchtert werden. Alt bekannte Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt
ein Land in seiner aufstrebenden weltpolitischen Position zu blockieren, weil die EU etc. den Einfluss
verliert. Liebes türkisches Volk! Ihr habt auch für das damalige  Kaiserreich eure Soldaten geopfert,
denn durch den Sieg des 1. Weltkrieges hätte das damalige deutsche Volk bzw. Deutschland auch
profitiert. Ihr hattet für eure Heimat und für Deutschland sehr große Opfer im Kampf gegen die da-
maligen Agressoren zu beklagen. Das ist eine ungeheuerliche Arroganz  der damaligen Kriegs-
gegner Frankreich etc. und der damaligen Kolaborateure, Entschädigungszahlungen an die Angehö-
rigen von Terroristen zu zahlen. Da wird jetzt noch die Geschichtsfälschung gesetzlich abgesichert.
Wer daran zweifelt, soll auch noch bestraft werden. Die türkische Regierung soll im Gegenzug von
den Russen und ihren Henkersknecten, der armenischen Regierung für die Massaker am os-
manischen Volk Entschädigungszahlungen einfordern.

Selamlar!

Yeniceri

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