Visafreiheit vor der EU-Kommission

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Visa - Freiheit

Erminia Mazzoni, Vorsitzende des Petitionausschusses teilte in einem Schreiben mit, dass der Petitionsausschuss die Petition, die vom Antragsteller Mustafa Celebi dem EU Parlament vorgelegt wurde, geprüft und nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments für zulässig erklärt habe, da die aufgeworfene Frage in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen würde.

Der Ausschuss hat mit der Prüfung der Petition „Visafreiheit für türkische Touristen“ begonnen und beschlossen, die Europäische Kommission um eine erste Untersuchung der verschiedenen Aspekte des Problems zu ersuchen. Der Ausschuss wird die Prüfung der Petition fortsetzen sobald sie die erforderlichen
Informationen erhalten haben.

Alle Experten sind der Meinung dass die Haltung der Bundesregierung gegen geltendes EU-Recht verstößt und genau darum ging es in dem Antrag das dem EU Ausschuss vorgelegt wurde. Die EU sollte die Haltung der Bundesregierung prüfen und gegebenfalls mit Sanktionen drohen.

Wie nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages klar stellte, missachtet die Bundesregierung auf vielen Ebenen die Rechte der türkischen Bevölkerung.
Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, kommentiert die von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes wie folgt:

Es ist pure Heuchelei, wenn die Bundesregierung von Migranten ständig die Beachtung der Rechtsordnung einfordert, selbst aber europäisches Recht aus
politischem Kalkül bewusst missachtet.

Die Rechte ergeben sich aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Türkei, die bereits im Jahre 1963 geschlossen wurde. Von großer Bedeutung sind dabei die Stillhalteklauseln, die 1980 Gegenstand des Vertrages wurden. Demnach durften die Vertragsparteien untereinander keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einführen. Ebenso durfte der Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen nicht eingeschränkt werden. Was aber die Bundesregierung nicht davon abhielt dies trotzdem zu tun.
Laut dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages erfasst die Stillhalteklausel sowohl die aktive als auch die passive Dienstleistungsfreiheit und erfasst somit auch die Einreise zu touristischen Zwecken.

Das Vewaltungsgericht München fiel eine Entscheidung zugunsten der Klägerin und verkündete:

Es wird festgestellt, dass die Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 3 Monaten zum Dienstleistungsempfang – insbesondere zu touristischen Zwecken – ohne Aufenthaltserlaubnis – insbesondere visumsfrei – in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich aufhalten darf.
(AZ: M 23 K 10.1983)

Bereits am 19.02.2009 entschied der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache  C 228/06 , dass für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigt wird.
Bekannt wurde das Urteil unter den Namen „Das Soysal Urteil“. Auch die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin fällte einen Urteil, dass dem EU Richterspruch ähnlich ist. Trotzdem ignoriert die Bundesregierung diese Urteile und versucht mit zweifelhaften Erklärungen sich heraus zu reden.

Genau auf diesen Misstand machte M. Celebi aufmerksam und reichte eine Petition beim Bundestag ein, mit der Aufforderung die Visabarriere endlich für die passive Dienstleistung aufzuheben und sich demokratisch zu verhalten. Zeitgleich machte er auch den Petitionsausschuss der EU auf diesen Rechtsbruch aufmerksam und forderte die EU auf, ihren Mitgliedsstaat „Deutschland“ zu zwingen die Rechtsurteile anzuwenden. Sollte die EU-Kommission den Schlussfolgerungen der Petition folgen, dürfte Deutschland in Erklärungsnot kommen.

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