Frankreich - Ein Etappensieg für die Meinungsfreiheit?

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Frankreich - Senat

141 französische Abgeordnete und Senatoren haben gleich zwei Verfassungsbeschwerden eingereicht

Der Verfassungsrat muss jetzt darüber entscheiden, ob das Gesetz zur Strafbarkeit der Leugnung Völkermorden verfassungswidrig ist, nach dem zwei Verfassungsbeschwerden eingereicht wurden. Das Gesetz selbst ist nun in der Schwebe, die Kritikern zufolge als Erweiterung für den sogenannten Völkermord an den Armeniern erlassen wurde. Ein bestehendes Gesetz ahndet bereits die Leugnung juristisch anerkannter Völkermorde wie den Holocaust an den Juden.

Das Gesetz über die Bestrafung der Leugnung von Völkermorden, die am 22. Dezember vom Nationalparlament verabschiedet und am 23. Januar vom Senat gebilligt wurde, steht nun vor dem Verfassungsrat. 141 Abgeordnete und Senatoren reichten zwei Beschwerden beim Verfassungsrat ein. Jacques Myard (UMP), vom Département Yvelines und einer der Initiatoren des Verfahrens, erklärte, dass 65 Unterschriften von Abgeordneten gesammelt worden sind. Gereicht hätte eine Beschwerde mit 60 Unterschriften, die an den Verfassungsrat gerichtet ist.

Die erste Initiative mit 65 Senatoren aller Fraktionen wurde von Senator Jean-Paul Garraud (UMP, Gironde) und  Jacques Myard (UMP, Yvelines) angeführt.

Die zweite Verfassungsbeschwerde, vor allem auf die Initiative von Abgeordneten und Senatoren des Demokratischen und Sozialen Ausschusses (RDSE) um Jean-Paul Garraud (UMP, Gironde), wird von 77 Abgeordneten unterstützt. Unter den 77 Unterschriften finden sich Senatoren aus allen Gruppen, einschließlich der PS und der UMP, sagte der Präsident der RDSE, Jacques Mézard. Unter ihnen der Vizepräsident des Senats Bariz Khiari (PS), die beiden Senatoren aus dem sozialistischen Lager Gorce und Didier Boulaud, der ehemalige Präsident der UMP im Senat Christian Poncelet und der ehemalige Vorsitzende des Rechtsausschusses Jean-Jacques Hyest von der UMP.

Mit den Beschwerden vor dem Verfassungsrat wird das Inkrafttreten des Gesetzes ausgesetzt, die am 23. Januar von 86 Senatoren abgelehnt und 126 gebilligt wurde. Nur 236 Senatoren von 347 Senatoren hatten sich an diesem Montag eingefunden, was von Kritikern als gekonnte Strategie bewertet wurde, weil an diesem ersten Wochentag nur wenige Senatoren anwesend sind.

Der Verfassungsrat muss sich innerhalb eines Monats zu dem Einspruch gegen das Gesetz äußern, auf Antrag der Regierung auch innerhalb einer kürzeren Frist von acht Tagen. Das Argument der Gegner dieses Gesetzes: Das Genozid-Gesetz würde der Meinungsfreiheit widersprechen.

Die Türkei begrüßt den Einsatz

Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan lobte nach Bekanntgabe der Verfassungsbeschwerden, den Einsatz der Abgeordneten und Senatoren. Die Initiative habe eine positive Signalwirkung auf die französisch-türkischen Beziehungen, die seit der Billigung durch das Naionalparlament und dem Senat diesen untergraben hätte, so Erdogan. Die türkische Botschaft in Paris gab in einer erste Stellungnahme bekannt, dass die französisch-türkischen Beziehungen eine Entspannung erfahren würden, die man aber bis zur Entscheidung des Rates abwarten werde, so der Sprecher Solakoglu.

Egemen Bağış in Davos

„Wir sind in der Schweiz und ich sage, dass es sich bei den Vorfällen 1915 nicht um einen Genozid gehandelt hat“ zitiert die Tagezeitung Zaman die provokativen Worte des türkischen EU-Ministers Egemen Bağış bei seinem Aufenthalt in Davos (Schweiz). Der EU-Minister war zum Weltwirtschaftsforum gereist und hatte in einem Interview den sogenannten Völkermord an den Armeniern während des Ersten Weltkriegs bestritten.

In der Schweiz verfolgt die Antirassismus-Strafnorm rassistische Handlungen. Darunter fällt auch die öffentliche Leugnung von Genoziden. Das Gesetz kam schon bei einigen türkischen Staatsbürgern in diesem Zusammenhang zur Anwendung, darunter gegen den ehemaligen Parteivorsitzenden der İşçi Partisi (Arbeiterpartei) Dogu Perincek.

Aufgrund dessen prüfte das Bezirksgericht Lausanne, ob Perinçek mit seinen Behauptungen zu den Ereignissen während des Ersten Weltkriegs gegen die schweizerische Antirassismus-Strafnorm verstoßen hat. Perincek hatte am 24. Juli 2005 an einer Kundgebung in Lausanne erklärt, der Genozid an den Armeniern sei eine imperialistische Lüge. Er wurde am 9. März 2007 zu einer Geldstrafe verurteilt.

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