Menschenrechtskommissar des Europarates besucht Türkei

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Karikatur zu Frankreich

Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates teilt die Meinung des Generalsekretärs Thorbjorn Jagland, die Geschichte gehöre in die Hände von Historikern

Thomas Hammarberg der eine Erklärung der parlamentarischen Versammlung mitunterschrieb erklärte, der vom französischen Senat gebilligte Gesetzesentwurf widerspreche der Konvention für Meinungsfreiheit der Europäischen Menschenrechte. Die Auffassung vertrete auch der Generalsekretär Thorbjorn Jagland, so Hammarberg. Hammarberg wies darauf hin, dass das Gesetz eine Verletzungen darstelle die mit unbehagen verfolgt werde. Frankreich müsse diesen Gesetzesentwurf erneut überdenken und die Meinungsfreiheit schützen, so Hammarberg.

In der vergangenen Woche hatte der Generalsekretär des Europarates Jagland in einer parlamentarischen Sitzung den vom Senat gebilligten Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung von Völkermorden kritisiert. Sie stehe nicht in Übereinkunft mit der Menschenrechtscharta der Europäischen Union.

Immer mehr Kritiker in Europa melden sich zu Wort und halten das Gesetz das noch von Staatspräsident Sarkozy unterschrieben werden muss, für politisch zweckentfremdet. Kritikern zufolge bestehe bereits ein umstrittenes Gesetz mit der die Leugnung von erwiesenen Völkermorden bestraft werde. Frankreich habe mit dem sogenannten Gayssot-Gesetz im Jahre 1990 explizit darauf hingewiesen, dass die Existenz eines oder mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht in Frage gestellt werden dürfe. Das gelte für Verbrechen die von einem internationalen Militärtribunal, einem nationalen oder internationalen Gerichtsstand als solches anerkannt sei, darunter zählen auch Völkermorde.

Timothy Garton Ash,  Professor und Direktor des European Studies Centre am St. Antony's College der University von Oxford erklärte in der Los Angeles Times, die Frage sei nicht ob die Gräueltaten an den Armeniern schrecklich waren oder ob der Streit zwischen der türkischen und europäischen Gesellschaft in einer Rechthaberei endet, sondern ob Frankreich das Recht besitze anderen Ländern etwas vorzuschreiben in dem er es in die eigene Gesetzgebung einbindet. Frankreich könne nicht die Position vertreten, als Richter über eine Weltgeschichte zu stehen und ein Urteil über die Vergangenheit eines anderen Landes zu fällen. Ash unterstrich in diesem Zusammenhang auch die Theorie über die Freiheit des Individuums, die von Isaiah Berlin, einem britisch-jüdisch-russischem Philosoph aus Oxford aufgestellt wurde, der die Gefahr darin sah, dass die Freiheit und der Wertepluralismus allmählich durch die "demokratische Gemeinschaft" zersetzt werde. Eine ähnliche wenn nicht gar eine kritischere Meinung vertritt der ehemalige französische Verfassungsratsvorsitzende und Juraprofessor Robert Badinter in der Huffingtonpost unter dem Titel "Armenian Genocide: Beware of Pity".

Der Artikel 11 der französischen Erklärung von 1789 besagt, dass die freie Äußerung von Gedanken und Meinungen eines der kostbarsten Menschenrechte ist: "Jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen". In Zusammenhang mit dem umstrittenen Gayssot-Gesetz hat der neue Gesetzesentwurf einen denkbar schlechten Stand. Nur ein Gericht das dafür zuständig ist kann sagen, ob ein Verbrechen begangen wurde. So ist der Holocaust der durch die Nazis begangen wurde vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg als solches verurteilt worden. Das Gericht, an dem französische Richter teilnahmen, wurde mit dem Londoner Abkommen von 1944 von Frankreich anerkannt. Die Autorität der Rechtskraft wurde damit von Frankreich anerkannt. Das gleiche gilt für Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch internationale Strafgerichte wie im ehemaligen Jugoslawien oder Ruanda. Im Falle der Armenier im Osmanischen Reich gibt es kein Urteil, kein Tribunal und auch kein Gericht das sich damit bisher beschäftigt hat.

 
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