Hrant Dink-Prozess beendet - Urteil umstritten

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Hrant Dink - Mahnung

Die 14. Große Strafkammer hat heute das Abschlußurteil zum Mordfall Hrant Dink ausgesprochen

Die 14. Große Strafkammer in Istanbul unter dem Vorsitz des Richters Rüstem Eryılmaz hat im Mordprozess den Hauptangeklagten Yasin Hayal zu lebenslänglich, Erhan Tuncel hingegen wegen einem anderen Fall zu 10 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Die Verurteilten legten noch im Anschluß Einspruch gegen das Urteil ein. Die Staatsanwaltschaft erklärte, man werde das Urteil ebenfalls anfechten.

Die Hintermänner im Mord an dem AGOS-Verleger Hrant Dink sollten nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslänglich bekommen. Den zur Tatzeit volljährigen Erhan Tuncel und Yasin Hayal wurde u.a. die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Das Richtergremium folgte der Staatsanwaltschaft nur zum Teil. Yasin Hayal wurde zu lebenslänglicher erschwerter Haft verurteilt, hingegen Erhan Tuncel in diesem Zusammenhang freigesprochen, aber in einem anderen Strafverfahren, bei der er in einer Mc Donalds Filiale zusammen mit Hayal ein Sprengstoffanschlag verübt habe, zu 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Richter erklärten ausserdem, man habe keine hinreichenden Erkenntnisse gewinnen können, wonach die Verurteilten in einer terroristischen Vereinigung tätig gewesen seien. Gegen das Urteil legten beide Angeklagten Einspruch ein. Erhan Tuncel konnte aber das Gericht als freier Mann verlassen, da die Untersuchungshaft mitberücksichtigt wurde.

Von weiteren 17 Verdächtigen im Mordfall wurden gegen zwei weitere Urteile getroffen. Ersin Yolcu und Ahmet Iskender erhielten wegen ihrer Unterstützung im Zusammenhang mit dem Mord an Hrant Dink Haftstrafen. Sie sollen Yasin Hayal unterstützt haben, um Hrant Dink zu ermorden. 15 Verdächtige wurden dagegen freigelassen. Ogün Samast, der Hauptangeklagte und Schütze wurde bereits im Juli 2011 für schuldig befunden, Hrant Dink am 19. Januar 2007 ermordet zu haben. Samast wurde nach dem Jugendstrafrecht zu einer Haftstrafe von 22 Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Das Urteil wurde in der Öffentlichkeit unterschiedlich aufgenommen. Die Rechstanwältin der Nebenanklage in der die Familie Dink vertreten ist, erklärte, sie glaube nicht daran, dass nur diese jungen Menschen eine Tat wie diese begangen haben könnten. Wiederholt sprach sie von Zurückhaltung von Beweismaterial und kritisierte dabei die ermittelnden Behörden. Für Diskussionsstoff sorgten auch die Erklärungen der Familie Dink. Arat Dink, der Sohn des ermordeten Hrant Dink erklärte, die Justiz habe sich mit dem Urteil einen Witz erlaubt.

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