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Das US-Aussenministerium hat der Türkei der RADIKAL zufolge eine Note überreicht, in der die Türkei aufgefordert wird, sich vor dem Bundesgericht in Kalifornien zu verteidigen.
Dabei gehe es um ehemalige Grundstücke von armenischstämmigen Osmanen, die vor oder während des Ersten Weltkriegs das Land verließen
Der türkischen Tageszeitung RADIKAL zufolge hat das US-Aussenministerium erneut auf eine Anfrage des Bundesgerichts in Kalifornien reagiert und eine Note an das türkische Aussenministerium gerichtet, in der die Türkei aufgefordert wird, sich vor einem Gerichtsverfahren zu verteidigen, die von drei US-amerikanischen Staatsbürgern angestrengt wurde und in der es sich um die Entschädigung von mutmaßlichem Grundbesitz in Adana geht, die vor dem Ersten Weltkrieg beschlagnahmt worden sei. Die Kläger fordern in dem angestrengtem Verfahren vor dem Bundesgericht in Kalifornien eine Entschädigungssumme von 63 Millionen US-Dollar.
Die Kläger, drei US-Staatsbürger deren armenischstämmige Osmanische Vorfahren vor dem Ersten Weltkrieg in der Türkei lebten und Grundbesitz auf dem jetzt als US-Airbase Incirlik bekannten Luftwaffenbasis geltend machen, hatten vor dem Bundesgericht in Kalifornien geklagt. In der Klageschrift verlangen die drei US-Staatsbürger insgesamt 63 Millionen US-Dollar Entschädigung für insgesamt 49,6 ha Land sowie einen Anteil der bisherigen Mieteinnahmen, die durch die USA an die Türkei für die Nutzung der Airbase bezahlt wurden. Das Distriktgericht in Kalifornien hat über das US-Aussenministerium nun die Türkei, die türkische Staatsbank sowie die Ziraat Bank um Stellung zum Verfahren gebeten. Den Klägern zufolge habe die Türkei unrechtmäßig Eigentum angeeignet und diese dann bisher anderweitig verwertet.
Die Türkei hatte sich bisher uninteressiert gezeigt und nicht reagiert, wurde dann aber am 14. April und am 20. Juni durch das US-Aussenministerium schriftlich aufgefordert, sich am Verfahren im Interesse des Abkommens von Den-Haag zu beteiligen. Das türkische Aussenministerium verweigerte daraufhin die Mitarbeit, konterte mit der Begründung, es handle sich um eine militärische Airbase, die nationale Interessen betreffe, so in der Note gegenüber der USA. Der RADIKAL zufolge könne das Bundesgericht in Kalifornien demzufolge auch eine Entscheidung ohne die Mitwirkung der Türkei treffen. Inzwischen soll sich aber die Türkische Zentralbank durch eine US-Anwaltskanzlei vertreten lassen, die vom kalifornischem Gericht eine Aussetzung des Verfahrens bis zum 19. September durchsetzte.
Zweiter vergleichbarer Fall in der Nachfahren von Osmanischen Armeniern vor Gericht ziehen
Bereits zuvor hatten in den USA lebende Armenier eine Klage am 13.01.2006 gegen die Deutsche Bank AG und Dresdner Bank AG vor dem Bundesgericht in Kalifornien eingereicht. Die Kläger begehrten auch hier die Herausgabe ihrer von den beklagten Banken einbehaltenen oder verwerteten Vermögenswerte, den mit diesen Vermögenswerten erzielten Gewinn sowie Schadensersatz und Strafschadensersatz. Die Klage wurde jedoch durch Urteil vom 30.07.2010 abgewiesen. In der Begründung wurde die von den Klägern eingebrachte und für sich in Anspruch genommene verlängerte Verjährungsfrist bis 2016, vom Bundesgericht wegen internationaler Bestimmungen und bilateralen Abkommen nicht geteilt.
Das Bundesgericht verwies dabei auf ein Abkommen zwischen der Türkei und der USA (Abkommen von Ankara), die am 25. Oktober 1934 ratifiziert wurde. Darin wurden etwaige gegenseitige universelle Ansprüche von Staatsbürgern gegenüber das jeweilige Land in ad acta gelegt. Die Türkei habe sich damals auch mit einer Einmalzahlung von 1.3 Millionen US-Dollar an die USA an dieses Abkommen gehalten. Damit sei auch die USA an dieses Abkommen gebunden, könne keine zivilen Entschädigungsforderungen gegenüber der Türkei durchsetzen.
Das Abkommen von Ankara wurde im Zuge von Schadensersatzansprüchen in den Jahren 1923 bis 1934 ausgearbeitet und ratifiziert. In den Jahren 1923 bis 1933 hatten in den USA mehr als 1.880 Personen gegenüber der Türkei Schadensersatzforderungen aufgestellt. Im Zuge einer Kommission die sich in den USA damit auseinandersetzte und in der auch die türkische Regierung involviert wurde, kam die US-Kommission auf einen Gesamtbetrag von 55 Millionen US-Dollar, mit der die Türkei die Schadensersatzansprüche befriedigen könnte. Im weiteren Verlaufe (1933 bis 1934) reichten weitere 750 US-Staatsbürger Schadensersatzforderungen vor Bundesgerichten ein.
Kurze Zeit später entschied sich die US-Kommission aufgrund der mangelnden Rechtslage und der geringen Beweismittel darauf, die Schadenssumme auf 5 Millionen US-Dollar zu drücken. Die Türkei wollte lediglich 500.000 US-Dollar bezahlen. Am 25. Oktober 1934 einigte sich die USA mit der Türkei im Abkommen von Ankara auf eine Abgeltung aller bestehenden Schadensersatzansprüche mit einer Zahlung von insgesamt 1.3 Millionen US-Dollar. Im Gegenzug verpflichtete sich die USA, gegenüber der Türkei keine weiteren Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die während oder vor der Zeit des Ersten Weltkriegs im Osmanischen Reich entstanden.
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Re: US-Aussenministerium bittet um Verteidigung
Vielleicht sollten die Amerikaner zuerst mal die Eigentumsfrage der Indianer-Gruppierungen regeln.
Da kann sich die Türkei schon stark machen. Schliesslich sind wir ein verwandtes Volk das vor 10000 tausenden von Jahren mal den Weg über die "Beringstrasse" gefunden hatte und unsere Blutslinie bis runter zu den Mapucho Indianer in Chile gehen und noch weiter!
http://de.wikipedia.org/wiki/Beringstra%C3%9Fe
http://de.wikipedia.org/wiki/Indianer
http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkische_V%C3%B6lker
Re: US-Aussenministerium bittet um Verteidigung
Ah, jetzt versteh ich auch das ewige Nationalgefühl der Türken, bei einer Verwandtschaftspflege über Blutlinien, die über 10.000 Jahre gehen, alle Achtung. Ob Erdogan das schon weiß?
Re: US-Aussenministerium bittet um Verteidigung
Alles klar, dann sind die Kurden schließlich auch mit den Deutschen, Franzosen und Briten verwandt. Außerdem ist es falsch, zu sagen, dass man mit den Indianern verwandt ist, wenn man doch selbst nicht Mal ansatzweise mongolische Vorfahren hat.