Kommunales Ausländerwahlrecht in Berlin

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SPD-Wahlplakat die LINKE

Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger ist im Berliner Abgeordnetenhaus weiterhin kein Thema . Berliner SPD und Linke sowie die Grünen, CDU und FDP werfen sich gegenseitigen Populismus vor

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause zogen die Abgeordneten der rot-roten Koalition Bilanz in der Integrationspolitik. Anlass war auch der bevorstehende 50. Jahrestag des Anwerbe-Abkommens mit der Türkei. Vom kommunalem Wahlrecht die mit einer Bundesratsinitiative verwirklicht werden sollte, rückt man aber nach den bisherigen Wahlversprechen gegenüber Migranten immer mehr ab. Zwar wird seit 2008 von der SPD- und der Links-Fraktion, gefordert, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen und im Abgeordnetenhaus eine Mehrheit aufzubringen, wobei auch die Grünen sich ausgesprochen hatten, aber auch in der letzten Sitzung sollte dieses Thema unter den Tisch fallen.

Koalitionsvereinbarung 2006-2011: Die Koalitionsparteien werden zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes initiieren.

Seitdem sind unzählige Anträge und Verfahren eingeleitet worden, die trotz des inhaltlichen Konsenz im Koalitionsvertrag der SPD und Linkspartei bisher nicht fruchtete, so Emine Demirbüken-Wegner, MdA in Berlin, gegenüber der HÜRRIYET. Eine vor der Sommerpause von den Grünen angeregte Anfrage zum kommunalem Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger wurde stattdessen in der 85. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses abgewiegelt, in der das 50. Jahrestag des Anwerbe-Abkommens mit der Türkei zum Anlass genommen wurde. Begründet wurde dies wie so oft mit der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz, die eine Änderung im Ausländerrecht voraussetzt und eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat notwendig mache.

Während die Grünen den Antrag stellten, lehnte die Regierung und die Oppositionspartei CDU den Antrag ab. Emine Demirbüken-Wegner enthielt sich nach eigenen Worten der Stimme. Ihre Position sei seit 20 Jahren hinlänglich bekannt. Sie stehe dazu, dass den Drittstaatlern ein kommunales Wahlrecht ermöglicht werden muss, die seit längerem im Land leben.

Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, erklärte gegenüber der HÜRRIYET, die Koalitionsregierung habe damit erneut verdeutlicht, wie sie selbst zu der während der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2006 angestoßenen Frage stehe. Die Ablehnung der Anfrage der Fraktion an sich sei nicht das Thema, sondern das Aussitzen und Verschweigen der Inhalte ihrer eigenen Koalitionsvereinbarung 2006-2011. Während ein Spanier nach 6 Monaten kommunal wählen könne, werde dem 40 Jahre in Deutschland lebendem Nicht-EU-Bürger dieses Recht nachwievor verweigert. Das sei mit Demokratie nicht vereinbar, so Özcan Mutlu.

Re: Kommunales Ausländerwahlrecht in Berlin

Bild von Adiyamanli

Erst versprechen sie etwas und werden dafür gewählt, und jetzt reden sie drumherum. Aber ehrlichgesagt sehe ich auch kein Verlust, wenn man an diesem Zirkus was sich Demokratie nennt nicht teilnehmen darf. Denn es gibt ohnehin keine wahre Demokratie. Die Berliner Türken werden sich weiterhin unter sich besser organisieren.

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