Türkische Generäle wegen 1980 vernommen

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Newsweek - Kenan Evren

Der pensionierte Türkische General Kenan Evren wurde wegen des unter seiner Leitung ausgeführten Militärputsches im Jahr 1980, vernommen

Die Vernehmung des Ex-Generals und ehemaligen Staatspräsidenten der Türkei zwischen dem 12. September 1980 bis zum 9. November 1982 dauerte wenige Stunden. Die Generalstaatsanwaltschaft prüft, ob Kenan Evren das Recht hatte, einen Militärputsch nach Artikel 35 der türkischen Verfassung auszurufen und so die Ordnung im Lande wieder herzustellen. Die Ankaraner Generalstaatsanwaltschaft war aktiv geworden, nach dem mit dem Referendum im vergangenem Jahr, auch die Immunität der türkischen Armee aufgehoben wurde. Die Vernehmung dauerte 4 Stunden. Danach wurde auch der ehemalige Luftwaffengeneral Tahsin Sahinkaya im GATA (Militär-Krankenhaus) in Ankara vernommen.

Kenan Evren hatte nach mehr als 100 erfolglosen Wahlwiederholungen um die Staatspräsidentschaft im Türkischen Nationalparlament und den immer weiter grasierenden Gewaltwellen im Land zwischen Linksextremisten und Rechtsextremisten sowie der desolaten politischen Führung, bei der fast täglich mehrere politische Morde begangen wurden, die Staatsführung gestürzt und kurz danach den Ausnahmezustand ausgerufen. Unter der Militärführung wurden insgesamt 650.000 Personen festgenommen, wovon 230.000 durch Militärgerichte abgeurteilt wurden.

2000 hatte ein Staatsanwalt in Adana erfolglos versucht, das Militärregime von 1980 anzuklagen. Sacit Kayasu wurde danach vom Amt entlassen und verlor die Anwaltslizens. Am 13. September 2010 zeigte die Partei EDP (Eşitlik ve Demokrasi Partisi) das Militärregime an, worauf die Ankaraner Generalstaatsanwaltschaft nach dem Referendum und dem Wegfall des vorläufig eingesetzten Paragraphen 15, die Ermittlungen aufnahm. Ob hinreichende Gründe für die Strafverfolgung vorliegen, ist bislang nicht bekannt. Experten aus Militär und Justiz sprechen zwar von einem Paragraphen deren Sinn heute nicht mehr nachvollziehbar sei und deswegen für einen militärischen Umsturz nicht mehr herangezogen werden kann; ob dies aber 1980 in Zusammenhang mit der kritischen Staatsführung und der Anarchie ebenfalls zutreffe, müsse man im Einzelfall entscheiden. Dagegen ist man sich aber sicher, dass die vom Militärregime eingesetzten Verfassungsänderungen aufgehoben werden müssen. Es bestehe kein Bedarf mehr um die Innere Sicherheit durch das Militär sicherzustellen. Dafür gebe es die Polizei und Gendarmerie sowie die Politik, die je nach Entscheidung auch die Armee in Anspruch nehmen könne. 

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