Französischer Senat lehnt Gesetz ab

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Frankreich - Senat

196 : 74 – Das Gesetz über die Leugnung des armenischen Genozids ist vom französischen Senat abgelehnt worden.

Von insgesamt 348 Senatoren waren am vergangenem Mittwoch 290 anwesend. 20 haben sich der Stimme enthalten und von den 270 abgegebenen Stimmen waren 196 für und 74 gegen den Antrag auf Unzulässigkeit des Gesetzes zur Strafbarkeit der Leugnung des armenischen Genozids. Somit ist hoffentlich dieses Thema endgültig oder wenigstens für lange, lange Zeit begraben.

Die armenischen Verbände hatten die Mobilisierungstrommel kräftig aktiviert, unter dem Motto „Wir lassen uns diese Chance nicht entgehen“, wohl wissend, dass es an diesem 4. Mai 2011 wahrscheinlich eine ihrer letzten Möglichkeiten war, ein solches Gesetz durchzuboxen. Denn seitdem die Nationalversammlung am 12. Oktober 2006 schon einmal einen ähnlichen Gesetzesentwurf mit der glänzenden Abwesenheit der meisten Abgeordneten zustimmte, wurde diese Abstimmung im Senat sowohl von der Regierung als auch vom Senatvorsitzenden blockiert. Und so waren viele Armenischstämmigen an diesem Tag zum Palais du Luxembourg, dem Senatsitz, gekommen, um ihrer Stimme Gehör zu verschaffen. Ca. 600 haben laut Polizei vor dem Parlament demonstriert und auch in der Zuschauertribüne des Senats waren sie zahlreich vertreten, unter anderem mit dem französischen Sänger und Botschafter Armeniens in der Schweiz Charles Aznavour, der dort wie eine mahnende Ikone saß.

Französischer SenatGenützt hat es allerdings nicht viel, denn die Meinungen und die Stimmung gegenüber diesen sog. Erinnerungsgesetzen haben sich in Frankreich in den letzten Jahren etwas gewandelt. Nicht zuletzt mit dem 2008 veröffentlichten Bericht der parlamentarischen Arbeitskommission, der unmissverständlich erklärt, dass der Gesetzgeber nicht über historische Ereignisse zu bestimmen hat. Und so stützten die Befürworter des Antrags auf Unzulässigkeit ihre Argumentation großteils auf diesen Bericht. So auch Robert Badinter, früherer Justizminister unter der Präsidentschaft von Mitterand sowie ehemaliges Mitglied und Vorsitzender des französischen Verfassungsrates, der jedoch noch weitere interessante Erläuterungen hinzufügte.

Dieser Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des armenischen Genozids wurde von seinen Befürwortern als Ergänzung zum Gesetz vom 29. Januar 2001 präsentiert. Das Gesetz aus dem Jahr 2001 besteht aus einem einzigen Artikel, in dem die Ereignisse von 1915 als Genozid anerkannt werden, und ist, wie Robert Badinter unter Berufung auf Prof. Georges Vedel, einen der renommiertesten Verfassungsrechtlers Frankreichs, erklärte, nicht nur der Form wegen – ein Gesetz kann nicht aus einem einzigen Artikel bestehen - sondern auch vom Inhalt her verfassungswidrig, da mit diesem Gesetz das Prinzip der Gewaltentrennung verletzt wurde, denn nicht der Gesetzgeber sondern nur eine Gerichtsbarkeit kann im Rahmen eines Verfahrens eine Einstufung der Ereignisse von 1915 vornehmen. Allerdings wurde zum damaligen Zeitpunkt der Verfassungsrat nicht angerufen und es war ihm damals auch untersagt, von sich aus aktiv zu werden. Seit einer Verfassungsänderung im Jahre 2008 wäre dies nun aber möglich unter der Voraussetzung, dass ein Gesetz, das sich auf das Gesetz vom 2001 stützt, bei einem Gerichtsverfahren zur Anwendung kommt.

Die Voraussetzungen wären also mit der Annahme des am 4. Mai zur Abstimmung stehenden Gesetzesentwurfs geschaffen worden. Folglich war eine der Begründung, den Antrag auf Unzulässigkeit zuzustimmen, dass das Gesetz bezüglich Strafbarkeit verhindert werden sollte, um das ursprüngliche Gesetz über die Anerkennung des Genozids nicht zu gefährden. Weshalb wohl der Fraktionssprecher der UC (Mitte) dieses Gesetz als Rückschritt bezeichnete als er ankündigte, dass seine Fraktion den Antrag auf Unzulässigkeit zustimmen würde. Die UMP stimmte fast vollzählig ebenfalls für den Antrag, während die Kommunisten bis auf ein Senator dagegen stimmten. Bei den Sozialisten, die den Gesetzesentwurf eingebracht hatten, waren die Meinungen sehr geteilt: 39 stimmten gegen den Antrag auf Unzulässigkeit, 21 dafür und 6 enthielten sich der Stimme.

Nach diesen äußerst informativen Ausführungen von Robert Badinter, der mehrmals betonte, nicht für die Anerkennung des Genozids gestimmt zu haben, konnte man sich fast wünschen, der Antrag auf Unzulässigkeit würde abgelehnt und das Gesetz angenommen, um somit den Weg zur Annullierung des Gesetzes vom 29. Januar 2001 frei zu machen. Aber es bleibt immerhin noch die Hoffnung, dass die Leute, die nach einem Gesetz für „ihr“ Genozid nach dem Vorbild des Gesetzes über die Leugnung des Holocaust lauthals schreien, endlich mal Ruhe geben!

Re: Französischer Senat lehnt Gesetz ab

Bild von Abraxas01

Das Türkische Parlament sollte aber ohne zu zögern ein Gesetz verabschieden, dass das Leugnen des Algerischen Genozids oder der Genozid im ganzen Nordafrika der Franzosen unter hohen Haftstrafen stellt. Und das es endlich mal selber ein Tribunal auf die Beine stellt in dem der Genozid den die Kibris-Türken und der Genozid der Aserbeidschaner längstens mal aufgearbeitet wird und die schuldigen Griechen/innen und Armenier/innen oder wer auch immer Menschenrechtsverstösse getätigt hatte gegenüber unseren Leuten von Interpol gesucht wird um diese endlich in die Zelle mit dem F Standard zu stecken.

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