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Das schreckliche Schicksal von Marco Weiss und der schrecklich netten Familie Weiss als Fernsehfilm auf SAT 1
Stellen sie sich vor, sie sind im Urlaub in einem fremden Land, mit ihrem Kind, einer dreizähnjährigen. Sie genießen die All-Inclusive Angebote, ohne auch nur im entferntesten daran zu denken, dass sich jemand an ihnen oder an ihrer Familie rechtlich und moralisch gesehen vergreift. Am nächsten Tag stehen sie auf, ihr Kind steht vor ihnen, Ejakulat verschmiert. Was machen sie?
So oder so ähnlich muss es sich wohl an der türkischen Riviera im April 2007 zugetragen haben. Was dann geschah kennen mittlerweile viele unter dem Fall "Marco W.". Marco Weiss ist gerademal 17 Jahre alt, als er mit der brünetten Briten sich in ein Zimmer schleicht und frühzeitig "kommt". So früh, dass die 13-jährige nicht mal dazu kommt, sich zu ducken. Im Gefängnis von Antalya, in die Marco W. eingewiesen wird, so lange die Untersuchungen zur Strafanzeige der Mutter der Briten anhalten, gesteht Marco W., er habe sich verführen, küssen und angrabschen lassen. Dabei sei er "zu früh gekommen". BILD und andere deutsche Blätter ziehen daraufhin die Moralflagge hoch und attestieren samt Politprominenz der Türkei Menschenrechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und politische Unreife vor. Die Britin wird zum Sündenpfuhl schlechthin: Sexluder, Frühreif und Nymphomanin.
Die Vorwürfe der Mutter, des Kindes, wurden einfach beiseite geschoben. Der Anklagepunkt "sexuellen Missbrauch von Kindern im schweren Fall" war nach Ansicht vieler in Deutschland - wem kann man es denn nach dieser Medienschlacht auch verübeln - nur vorgeschoben, um einen deutschen für all die Sünden der Welt zur Verantwortung zu ziehen. Die Familie in Deutschland am Boden zerstört, der Bengel in der Zelle abgemagert, weil er kein Schnitzel mit Pommes bekommt. Die Personen die mit ihm jetzt ein Zimmer teilen, allesamt Burschen, die nur darauf aus sind, das er auf einer Seife ausrutscht oder sich unter der Dusche zur Wand hinwendet.
Die Stimme der Mutter des Kindes, die kam nicht durch. Die mahnenden Worte aus der Türkei, die Unabhängigkeit der Justiz zu respektieren, die wurden nicht wahrgenommen. Die Rechte und Interessen des Opfers, die von einem türkischen Gericht verfolgt wurden, die wurden stets in Frage gestellt. Die Erklärung des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, man solle "die Kirche im Dorf lassen“ und sexueller Missbrauch sei kein Bagatelldelikt sowie die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr bei einem derartigen Tatvorwurf auch in Deutschland in Betracht gezogen; all das half nichts. Marco Weiss war und ist nach "deutscher" Rechtssprechung die von den Medien und Politprominenz vertreten wurden, unschuldig. Basta...
Damit das auch alle in Deutschland verstehen, die kugelrunden Augen von Marco nicht nur aus seinem Buch erahnen können, verfilmt man nun sein Märtyrium im Doku-Soup "247 Tage". Eine Leidensgeschichte par excellence. Der Held der 247 Tage in Antalya zwischen 33 Knastbrudern verbringen musste, weil er die willige Britin im Bett "liebkoste" und zu früh kam. Was wäre wohl passiert, wenn er nicht zu früh gekommen wäre? Hätte der Titel dann noch "247 Tage" geheißen oder "5475 Tage", "Hard-Core Marco", "Rubbelmarco ist da"?
Man hat in den letzten Jahren gesehen, dass sich die Wahrnehmung ganz erheblich verschiebt, in Abhängigkeit davon, welche Informationen man serviert bekommt. Mit der Veröffentlichung eines Buches in einer Zeit wo noch das laufende Hauptverfahren auf der Kippe stand, in dem Marco W. seine persönliche Sicht der Dinge zu erklären versuchte; der jetzt bald zu sehende Film "247 Tage", lassen doch bei einem keine Zweifel aufkommen, dass hier am lautesten geschrieen wird um Recht zu haben oder Reibach zu machen, vielleicht aber auch beides. Damit werden Tatsachen geschaffen, die nicht unbedingt die Wirklichkeit wiederspiegeln. Aber darauf kommt es wohl in Deutschland auch nicht an. Hauptsache, sehr jung, hübsch und frühreif, Tittchen zu erahnen und freiwillig geschehen. Mit einigen Schutzbehauptungen kann dir in Deutschland nichts passieren; das ist wohl die Signalwirkung auf die man es ankommen lassen will.
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Re: "Rubbel"star Marco Weiss aus Uelzen
Ja, Kritik ist nötig und natürlich auch erlaubt, aber sie sollte fair sein und sich an den Tatsachen halten. Ansonsten ist sie kontraproduktiv und schadet mehr als sie nutzt.
Charlotte stand natürlich nicht „Ejakulat verschmiert“ vor ihrer Mutter, sondern höchst wahrscheinlich frisch geduscht. Die Samenspuren wurden schließlich erst beim Frauenarzt entdeckt und erst als dieser meinte, dass er den Vorgang wegen Charlottes Alter der Polizei melden müsse, kam es zur Anzeige, gegen den ausdrücklichen Willen von Charlotte wohlgemerkt.
Marco hat sich auch nicht in ein Zimmer geschlichen, sondern er und Sasha, der Urlaubsfreund der Schwester, wurden ins Zimmer der Mädchen gebeten und zwar nicht, weil Marco das so behauptet, sondern weil es den Aussagen von Charlottes Schwester und ihrem Freund Sasha entspricht.
Es ist richtig, dass die deutschen Medien sehr schnell und sehr einseitig Stellung genommen haben. ABER und dieses „aber“ kann gar nicht groß genug geschrieben werden, es war das türkische Justizministerium (!), welches es erlaubte, dass ein türkischer Journalist und ein türkisches Kamerateam Marco im Gefängnis interviewen durften und das ohne Kenntnis seiner Eltern und Anwälte und ihn zu prozessrelevanten Aussagen nötigten. Sorry, aber das war ein absolutes Unding und das hätte auch nie passieren dürfen. Was versteht die Türkei bitte unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Schutz von Minderjährigen?
Es kann auch keine Rede davon sein, dass die „Stimme der Mutter des Kindes“ nicht durchgekommen wäre. Man hätte sie nur zu gerne vernommen, wenn denn da mal etwas gekommen wäre. Bekanntlich bestand ja eines der Probleme gerade darin, dass von der englischen Familie keiner bereit war, vor Gericht zu erscheinen oder auch nur eine prozessverwertbare Aussage abzugeben (Man muss sich das an dieser Stelle mal auf der Zunge zergehen lassen, das Gericht hat Marco 247 Tage im Gefängnis schmoren lassen, weil es auf eine schriftliche Aussage von dem Mädchen gewartet hatte, von dem es von Anfang an wusste, dass es ohne die Möglichkeit der eigenen Befragung in dieser Form juristisch nicht verwertbar sein würde. Die Aussage wurde vom Gericht dann auch nicht verwertet. Selbst der türkische Staatsanwalt hat sich nicht auf diese Aussage berufen).
Und um noch einmal auf die Mutter zurückzukommen, sie war es zunächst, die ihre Aufsichtspflicht sträflich vernachlässigt hatte und der deshalb auch erheblicher Ärger drohte. Da passte es natürlich, alle Schuld erst mal auf Marco abzuwälzen. Und zurück in England hieß es dann plötzlich, dass Charlotte vergewaltigt wurde und schwere seelische Schäden davongetragen hat. Nur war da schon längst bekannt, dass Charlotte noch Jungfrau war und die seelischen Schäden wollte kein englischer Arzt bezeugen. Das eingereichte Gutachten wurde dann auch von „Betreuern“ verfasst und nicht einmal der türkische Staatsanwalt wollte es anerkennen!
Und was die Aussage des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes angeht, so wurde diese gleich am Anfang gemacht. Zum Schluss hatte kein deutscher Richter oder Staatsanwalt mehr Verständnis für das türkische Gericht und dessen schlicht gewöhnungsbedürftige Prozessführung gehabt. Damit wir uns hier nicht falsch verstehen. Auch in Deutschland sitzen Minderjährige monatelang in Untersuchungshaft, aber während der Verhandlungen wird dann auch verhandelt und nicht immer und immer wieder vertagt, nur weil das Gericht lieber juristisch zweifelhafte Gutachten und Aussagen anforderte als vielleicht mal ein paar Zeugen mehr zu hören, Tatorte zu besichtigen oder notfalls selber nach England zu fliegen. Auch ist dem Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes durchaus bewusst, dass in Deutschland in so einem Fall ein Jugendrichter zuständig wäre und im Bereich jugendlicher Sexualität so gut wie nie Gefängnisstrafen ausgesprochen werden, zumindest solange keine Gewalt im Spiel ist. Und bevor jetzt der Einwand mit anderen Ländern und anderen Sitten kommt, sei auf die türkischen Gesetze hingewiesen, die sich hier nicht groß von den deutschen unterscheiden. Man muss sie aber auch beachten und leben.
Es hätte auch keinen Unterschied gemacht, ob es wirklich zum Geschlechtsverkehr gekommen wäre. Entscheidend ist nämlich, ob alles im gegenseitigem Einvernehmen stattgefunden und ob Marco mit Vorsatz gehandelt hat, also ob er das Alter des Mädchens kannte oder hätte ahnen können. Und sorry, wenn ein Mädchen wie 16-17 aussieht, ein Hotelarmband trägt, dass sie als mindestens 16 jährig kennzeichnet, in einer Disco verkehrt, in der Kinder keinen Zugang haben und sich dann zur eigenen Überraschung als 15 Jährige ausgibt, kommt wohl keiner auf den Gedanken, dass das Mädchen womöglich sogar noch jünger ist. Auch der erfahrene türkische Frauenarzt hat Charlotte für deutlich älter gehalten und damit Marcos Aussage eineindeutig bestätigt.
Und auch das sei hier ganz klar gesagt. Sexueller Missbrauch ist ein Vorsatzdelikt und genau diesen Punkt hat das Gericht nicht hinreichend gewürdigt, weil es Marco sonst zwingend hätte freisprechen müssen.
Immerhin, auch das hohe Gericht von Antalya hat Marco von allen Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen. Die Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs, was hier den gewaltfreien aber verbotenen sexuellen Kontakt zwischen einem Jugendlichen und einem Kind meint, rechtfertigt aber im Nachhinein keinen einzigen Tag U-Haft und ist juristisch unhaltbar. Dazu hätte das Gericht Marco zwingend einen Vorsatz nachweisen müssen. Die Reaktion der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft in Lüneburg war entsprechend hart und vernichtend. Es tut mir leid, das so hart sagen zu müssen, aber das Gericht in Antalya hat sich mit diesem Urteil keinen Gefallen getan, sondern sich dem Verdacht ausgesetzt, ein rein politisch motiviertes Urteil gefällt zu haben.
Was den Film angeht, so sollte man ihn sich vielleicht erst einmal anschauen und dann urteilen. Alle erstzunehmenden Kritiker würdigen nämlich seine hohe Sensibilität mit dem schwierigen Thema.
Ja, Kritik ist erlaubt und nötig. Aber sie muss konstruktiv sein und manchmal wäre es auch besser etwas selbstkritischer zu sein und sich vielleicht sogar mal einzugestehen, dass da wirklich ein Unschuldiger schweres Unrecht erlitten hat und dass man dafür die Verantwortlichen beim Namen nennt. Auch ein türkisches Gericht kann sich irren und Fehlurteile fällen und nicht jedes angebliche Vergewaltigungsopfer ist wirklich ein Opfer, selbst wenn es noch ein Kind ist.
Re: "Rubbel"star Marco Weiss aus Uelzen
wer sucht, der findet auch entsprechende Informationen. Mehr gibt es zu dem Fall nicht zu sagen.
Ercan Tekin ist 32, in einem Angestelltenverhältnis und frisch verheiratet. Lebt seit der Geburt in Nordrhein-Westfalen und fühlt sich dem Geburts- (BRD) und Vaterland (TR) gleichermaßen verbunden.
Re: "Rubbel"star Marco Weiss aus Uelzen
Doch, es ist leider doch noch einiges dazu zu sagen. Der gute Prof. Rumpf hat sicher eine menge gute Beiträge während der ganzen Zeit geschrieben, aber bei seinem letzten Update hat er leider nicht mehr ganz die Kurve bekommen. Ich hatte mit ihm deswegen einige Diskussionen, die er zum Schluss ja auch erwähnt, aber von einigen Patzern wollte und konnte er wohl nicht lassen.
z.B.:
"War die Lüneburger Staatsanwaltschaft vorschnell? Welche Informationen lagen ihr nun genau vor? Wenn sie das Verfahren am 4.5.2009 eingestellt hat, dann konnte sie nicht über dieselben Informationen verfügen, welche das türkische Gericht im Zeitpunkt des im September erlassenen Strafurteils hatte?"
Sorry, aber das ist juristischer Blödsinn. Die Beweisaufnahme war Ende 2008 abgeschlossen und der Staatsanwaltschaft in Lüneburg lag danach die vollständige türkische Prozessakte vor. Die späte Urteilsverkündung in Antalya lag bekanntlich daran, dass der Staatsanwalt es vorzog erst einmal in den Urlaub zu fahren und deshalb sein Plädoyer erst so spät erfolgte. Ein Plädoyer ist aber kein neuer Erkenntnisstand.
oder:
"Die Fakten sind bis heute unklar, die Aussagen von Täter und Opfer widersprachen sich. Das türkische Gericht hat den Tathergang offenbar so gesehen:
Das Opfer ist dreizehn Jahre alt, was aber der Täter nicht weiß; er hält das Opfer für fünfzehn oder sechzehn. Diese Annahme hat das Opfer selbst bei ihm provoziert, auch andere Personen haben diese Einschätzung geteilt.
Das Opfer hat geschlafen, als der Täter zärtlich geworden ist.
Der Täter ist „zu weit“ gegangen. Spuren finden sich nicht nur im Außenbereich, sondern auch im Innenbereich des Geschlechtsorgans des Opfers. Das Mädchen ist einem Gutachten zufolge aber noch Jungfrau. Von Gewaltanwendung ist nicht die Rede, hierfür gibt es offenbar keine Spuren. Diese Befunde dürften die Grundlage für die Bestrafung geworden sein."
Ich bewundere die hellseherischen Fähigkeiten von Herrn Prof. Rumpf, aber wenn das Gericht tatsächlich davon ausgegangen wäre, dass Marco sich an einer SCHLAFENDEN Charlotte vergangen hätte, dann hätte es Marco zwingend der VERGEWALTIGUNG schuldig sprechen müssen.
Es geht Herrn Prof. Rumpf, wie er mir selber mitteilte, vor allem darum, Verständnis für das Gericht in Antalya zu wecken. Er ist zudem kein Strafrechtler, sondern Experte für Wirtschaftrecht und türkisches Recht. Nachdem er mir argumentativ nichts mehr entgegensetzen konnte, hat er sich darauf zurückgezogen, dass er erst einmal das Revisionsurteil abwarten möchte. Ich sollte ihn demnächst mal auf den Fall Pinar Selek aufmerksam machen. Mal sehen, was er dann vom Kassationshof in Istanbul hält.
Re: "Rubbel"star Marco Weiss aus Uelzen
Also, sie schreiben, mit Prof. Rumpf hätten sie das ausdiskutiert. Aha.. soso..
Sie schreiben, die Beweisaufnahme war bereits 2008 abgeschlossen. Na dann Frage ich mal in die Runde: wann wurden die Zeugenaussagen (Mädchen) aus Großbritanien in die Akten aufgenommen? Jeder versierte Leser wird sich den Rest ausdenken können.
Nicht Vergewaltigung mein Gutster: Missbrauch, sexueller Missbrauch an einer Minderjährigen heißt das. Und wenn es dem so ist, braucht man nicht einmal den Allergutsten herauszupacken, alleine das "Befummeln" ist schon Missbrauch an einer Minderjährigen. Soweit käme es noch, das er es noch schafft, ohne "zu früh" zu kommen.
Berichten sie mir von ihren Erkenntnissen, wenn es soweit ist, dass man sie auch nachvollziehen kann. Mit "ich habe mit ihm gesprochen" oder "er hat sich zurückgezogen" ist doch wohl etwas weit hergeholt. Und sicher hat sich auch der Vorsitzende des Richterbunds (Christoph Frank) sich verkalkuliert, zuvor einen Umtrunk gehabt, war mit ihnen ausgegangen oder wie auch immer sie das nun dahinstellen wollen.
Ercan Tekin ist 32, in einem Angestelltenverhältnis und frisch verheiratet. Lebt seit der Geburt in Nordrhein-Westfalen und fühlt sich dem Geburts- (BRD) und Vaterland (TR) gleichermaßen verbunden.
Re: "Rubbel"star Marco Weiss aus Uelzen
Schade, ich hatte gehofft, hier wäre eine Diskussion ohne billige Polemik möglich.
Die übersetze Aussage von Charlotte lag dem Gericht Ende 2007 vor. Daraufhin wurde Marco am 14.12.2007 ohne Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen, was aber natürlich nicht das Ende der Beweisaufnahme bedeutete. Diese wurde vom Gericht nach dem Eingang des Abschlussberichtes des gerichtsmedizinischen Zentrums in Istanbul erklärt. 2009 scheiterte der türkische Staatsanwalt dann mit der Wiedereröffnung der Beweisaufnahme, weil er neues Gutachten zum psychischen Zustand von Charlotte anfordern wollte. Dabei kaum auch heraus, dass das erste Gutachten zu diesem Thema nicht von einem Arzt, sondern von Betreuern verfasst wurde und damit wertlos war.
Sexueller Missbrauch ist ein juristischer Begriff und liegt nach deutschem Recht bereits vor, wenn ein 14,00001 Jähriger mit einer 13,9999 Jährigen sexuellen Kontakt hat. Jeder Jugendrichter und jeder Staatsanwalt geht beim Thema Jugendsexualität allerdings mit sehr viel Fingerspitzengefühl vor. 10 bis 20 % aller Kinder haben erste sexuelle Kontakte mit älteren vor ihrem 14. Lebensjahr, ohne dass unsere Jugendgefängnisse deswegen überquellen würden. Ganz im Gegenteil kommt es deswegen sehr selten zu Anzeigen, noch seltener zu einem Prozess und fast nie zu einer Gefängnisstrafe. Die Justiz will Kinder in ihrer sexuellen Entwicklung ausdrücklich nicht kriminalisieren.
Im Weiteren ist sexueller Missbrauch ein Vorsatzdelikt. Marco hätte also zwingend das Alter des Mädchens kennen oder erahnen müssen. Könntest Du mir bitte mal erklären, wie er das hätte machen sollen?
Prof. Rumpf hat dazu übrigens auch Stellung genommen (übrigens auch der Vorsitzende des Deustchen Richterbundes in seinem Spiegel Interview 2007). Lies Dir seinen Aufsatz mal genauer durch.
Ansonsten kann ich Dir ja gerne meine E-Mailkorrespondenz mit Prof. Rumpf zur Verfügung stellen :-).