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Nach ablehnender Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden will die Familie von Marwa El Sherbiny in die nächst höhere Instanz
Nach ablehnender Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden wollen Ehemann, Schwager und Schwiegermutter der am 1. Juli 2009 im Dresdener Landgericht ermorderten Marwa El Sherbiny jetzt auch vor dem Bundesverfassungsgericht gehen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 21. Februar den Eingang der Verfassungsbeschwerde.
Das OLG Dresden muss nach Meinung der Familie und der Rechtsvertreter erneut über den Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage und Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Richter des Landgerichts wegen fahrlässiger Tötung entscheiden, der jetzt auch ausdrücklich im Namen des Witwers gestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft Dresden verzögere die Behandlung der vor drei Monaten gestellten Strafanzeige gegen den Mörder wegen Volksverhetzung, Beschimpfung von Religionsgesellschaften, so die Rechtsanwälte der Familie in einer Pressemitteilung von heute.
Mit Schreiben vom 21.2 2011 hat das Bundesverfassungsgericht den Eingang der Verfassungsbeschwerde bestätigt. Diese war nach Angaben der Rechtsanwälte erforderlich, weil das OLG Dresden den Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage und Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Richter des Landgerichts wegen fahrlässiger Tötung abgelehnt hatte; zur Begründung wurde lediglich ausgeführt, dieser Antrag sei unzulässig, weil der Schwager und die Schwiegermutter der Ermordeten diesen nicht stellen könnten, nachdem nicht sie sondern der Ehemann der Ermordeten Marwa seinerzeit die Strafanzeige gestellt hatte. Auf den Inhalt der umfangreichen Begründung des Antrages sei man mit keinem Wort eingegangen.
Durch die Entscheidung des OLG sind "die Grundrechte der Antragsteller verletzt", insbesondere das Grundrecht auf Leben sowie Verletzung der Prozessgrundrechte eines rechtsstaatlichen Verfahrens und rechtliches Gehör, erklärt Rechtsanwalt Eberhard Schultz. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssten bestimmte, das menschliche Leben gefährdende Verhaltensweisen vom Staat nicht nur unter Strafandrohung gestellt werden, sondern es müssten auch die Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung dieser Strafvorschriften geeignet und zureichend sein.
Gleichzeitig habe Schultz beim OLG Dresden die fehlende Anhörung der Antragsteller vor der negativen Entscheidung gerügt und vorsorglich den Antrag auch noch einmal ausdrücklich namens und in Vollmacht des Ehemannes, Elwy Okaz, gestellt, der wegen der erheblichen psychischen Belastungen im Zusammenhang mit dem brutalen Mord an seiner Ehefrau im Gerichtssaal mit seinem vierjährigen Sohn nach England gezogen war und seine Verwandten, die auch in dem Mordverfahren als Nebenkläger zugelassen waren, beauftragt hatte, sich um das weitere Verfahren gegen die Richter wegen fahrlässiger Tötung zu kümmern.
Wegen der weiteren Einzelheiten verweisen die Anwälte auf die Pressemitteilung vom 2. Dezember 2010. Die darin erwähnte neue Strafanzeige gegen den wegen Mordes verurteilten A. Wiens liegt der Staatsanwaltschaft seit der zweiten Novemberhälfte vor. Bis heute hielt sie es jedoch nicht einmal für notwendig, dem Bevollmächtigten Rechtsanwalt eine Eingangsbestätigung zu übersenden geschweige denn mitzuteilen, dass Ermittlungen wegen Volksverhetzung, Beschimpfung von Religionsgesellschaften u.a. aufgenommen werden.
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Re: OLG Dresden lehnt Antrag von Marwa´s Familie ab
Währe der Mord an einer Christin in der Türkei geschehen und dazu noch in einem Gerichtssaal, mann muss keine wirren Phantasien haben um sich nun das alles auszumalen was für Nachfolgen es hätte. Schnell wären Sie alle auf die Barrikaden gesprungen und hätten um alle Landesgrenzen um die Türkei Stellung bezogen. Vikare, Metroliten, Bischöfe, und alle andern. Gefolgt von Politikern besonders aus Deutschland hätten Tonnenweise extra Ausgaben gefüllt. Abendsendungen und Morgensendungen hätten wieder die Leiden der Christenheit von den Zeiten im Römischen Reich in Anatolien bis heute in der Republik Türkei aufgezeigt und natürlich der Zenit in der Türkei zu suchen sei. Vom tiefen Staat im Staat sei dann die Rede und die Untauglichkeit eines einigermasen fairen Gerichtsverfahren wie es sogar in Kirbati möglich sei aufzustellen. Kann demzufolge wenn es denn so wäre in der Türkei, nicht auch der tiefe Staat im Staat in Deutschland existieren? Wie kann es denn möglich sein, dass ein Angeklagter einen Mord in einem Gerichtssaal vor Augen der Justiz vollendet. Im falschen Glauben eines fairen Verfahren hatte man die Frau und Mutter, könnte man sagen gelockt, und sie kaltblütig ermorden lassen. Ob's wirklich so ist, da ja der Osten immer noch als sehr Rechtslastig anzugucken ist. Na ja ein Exempel, vielleicht wir wollen keine mutige Frauen... weder Deutsche noch Ausländer.... ? Muss jeder mal in sich gehen und sich fragen wie kann man dieser Familie ihr Leiden nicht zu erschweren, erträglicher gestalten. Sicher sollten hier mal Ausländische Ermittler, die Sache in die Hand nehmen um allen Pseudo Ideen zu beenden. Auch für Deutschland stellt sich die Frage, wer mit dem Finger zeigt, zeigt auf sich selbst. Nun stellt sich wieder die Frage, sind denn alles Stümper in Deutschland und Meister der Plagiatie? Das solche Haarsträubenden Sachen geschehen können..?
Was gibt es brutaleres und niederträchtigeres, als einem Kind die Mutter wegzunehmen. Es vor seinen Augen zu ermorden und ihm den Schutz und die Liebe die nur eine Mutter senden kann fürs ganze Leben zu rauben? Das ist schon sehr Herzzerreisend und die Justiz sollte sicher nicht noch auf die Wunden dieser Familie stechen und es mit banalen Formulierungen Mundtot zu machen. Deutschland hat Erfahrungen, sich seiner Dunklen Geschichten zu stellen warum nimmt es nicht den Mut und hilft hier endgültig mit. Aber anscheinend braucht es unabhängge Ermittler die Vertreten sind des jeweiligen Kulturkreis und neutrale dazu. Es ist im Interesse aller dieser Familie zu unterstützen und solches brutale Unrecht nicht mehr möglich zu machen denn es hätte alle treffen können, egal ob Araber oder woher auch in der Welt. Vielleicht gibt es ein Spendenkonto um diese teuren Anwaltkosten und Psychiatriekosten mit zutragen. Ich meine für den jungen Deutschen der ein englisches Mädchen in der Türkei anscheinend Intimen Kontakt hatte, gabs zuhauf Unterstützung. Und für diese junge Ausländische Mutige Frau, die ihr Leben gab weil sie von dem PsychoDeutschen bedrängt wurde und ermordet wurde, gibts nichts?? Was sind das für Verhältnismässigkeiten? Man kann Abhilfe schaffen statt nur die Faust im Sack formen, für das haben wir alle eine Stimme die unsere Anliegen zu verstehen geben. Für Terroristische PKK Kämpfer springen auch alle auf, und zahlen ihnen die Anwaltskosten, einfach lächerlich dieses Rechtsempfinden was manche vorgaukeln.
Re: OLG Dresden lehnt Antrag von Marwa´s Familie ab
Ist echt nicht meine Art, aber....
Schweine!