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Soziale Einrichtungen wollen sich für Migranten stark machen. Dabei stoßen sie vermehrt nicht nur auf willige Abnehmer, sondern auch auf kurdische Nationalisten – zumeißt Ablegern der PKK
Sehr viele Politiker von der Partei DIE LINKE sehen den Kontakt zu Extremisten als integrativen Erfolg, nehmen das Konfliktpotential, anders kann man es nicht mehr nennen, bewusst in Kauf. Das auch soziale Einrichtungen wie die Kirche oder städtische Einrichtungen anderen nationalistischen Untertönen Platz einräumen, ist zwar nicht neu, die heftigen kritischen Stimmen beschränken sich aber lediglich auf die türkischen Nationalisten, genannt die "Grauen Wölfe". Einer regelrechten Kampagne ausgesetzt, müssen die bundesweiten Mitgliedervereine der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine (ADÜTDF) um ihre Veranstaltungen bangen, da Kirchenvertreter oder Stadtverwaltungen, die die Räumlichkeiten angeboten hatten, immer wieder im Kreuzfeuer der Medien standen. Dabei wurde der Vorwurf meist mit Verfassungsschutzberichten untermauert.
Bildungswerk, Stadt und Extremisten
Dagegen scheinen andere extremistisch einzustufende Aktivitäten nahezu ungestört in kirchlichen und städtischen Einrichtungen fortgesetzt zu werden. Der Bericht über eine kurdische Sportveranstaltung mit dem verbotenem Konterfei einer terroristischen Organisation ist da nicht nur eine Ausnahme. In zahlreichen deutschen Städten, zumeißt in NRW, Schleswig Hollstein, in Berlin, Hamburg oder Bremen, finden zahlreiche Veranstaltungen statt, in denen gerne Flaggen und Symbole gezeigt werden, die der PKK zugehören und eigentlich nach § 86 StGB. verboten sind. Mit ihrer neuen Programatik, in ihrer politischen oder religiösen Ausrichtung eines von vielen die im laufe der Terrororganisationsgeschichte nach pragmatischen Gesichtspunkten aufgestellt wurden, scheinen die Ableger der PKK in Deutschland endlich Zuspruch zu finden. In der Politik wie auch in sozialen und gesellschaftlichen Stellungen.
Neu ist nur, dass derartige Veranstaltungen nahezu offen zur Schau gestellt werden. Wie bereits darüber berichtet wurde, ist es nun möglich, ein sportliches Turnier zu veranstalten, das zu ehren eines PKK-Märtyrers stattfindet, bundesweit, europaweit. Hier stand u.a. die Stadt Dortmund Pate für ein Fußballturnier (wir berichteten), in der Werbung für die PKK an Spielplatzbanden und Böschungen Platz fand. Die Indoktrinierung von Jugendlichen mit terroristischen Vereinigungen in Verbindung mit Sportveranstaltungen ist wie gesagt, gesellschaftlich tragfähig geworden. So zumindest wohl die Einstellung der Stadt Dortmund, die auch auf Anfragen nicht reagiert, wenn man um Stellungnahme bittet.
Parteien und Gewerkschaften Hand in Hand mit...
Besonders in Dortmund scheint die kurdisch-extremistische Bewegung recht großen Einfluß auszuüben, da bereits ab Ende Februar weitere Veranstaltungen von beobachteten bzw. mit der terroristischen PKK in Verbindung gebrachten Vereinen abgehalten werden. Da will u.a. die kurdische YEK-KOM zum 17. Jahreskongresses des Vereins in der evangelischen Kirche (Reinoldinum) eine Veranstaltung abhalten, in der zahlreiche nahmhafte Persönlichkeiten aus Politik (Grüne, die Linke, SPD sowie FDP), Gewerkschaft (DGB, NGG, GEW) und aus der Türkei eingeladen sind. Es verwundert nicht, dass auch hier weder eine telefonische noch schriftliche Anfrage Erkenntnisse darüber liefert, wie man denn nun zu diesem Verein steht. Auch auf den Hinweis, der Verein werde in den Verfassungsschutzberichten der Länder und des Bundes erwähnt, reagiert man eher verhalten bis abweisend. Die Verquickung der Kirche mit einer verfassungsfeindlich eingestuften Organisation kann nicht weggeredet werden, der Verfassungsschutzbericht fällt dabei ein eindeutiges Urteil, in der verlautbart wird, dass die Vereine sich unter dem Dach der "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e. V." (YEKITIYA KOMELEN KURD LI ELMANYA), eben der YEK-KOM vereinigt haben, die die Vorgabe der Mutterorganisation, der PKK, umsetzen.
Bildungswerk eiert rum
Es verwundert jedenfalls nicht, dass das ev. Bildungswerk in Dortmund eher zurückhaltend bis abweisend reagiert, wenn sie darauf angesprochen wird. Auch auf Anfrage hin, will man eher die Organisation in Schutz nehmen, als die Informationen auszuwerten, die man zur Verfügung gestellt bekommen hat, um eine Stellungnahme zu erhalten. Wir riefen vergangene Woche an, ein freundlicher Mitarbeiter der evangelischen Kirche erklärte uns am Telefon, dass die Veranstaltung am besagten Tag definitiv stattfinden wird. In der Redaktion liefen unterdessen die Drähte heiß. Ein Verantwortlicher des Bildungswerks war unterdessen nicht zu sprechen; wir wurden auf die darauffolgende Woche vertröstet. Auch dann konnte aber kein Verantwortlicher, diesmal wegen der Uhrzeit, an das Telefon geholt werden. Beim dritten Versuch, also am darauffolgenden Tag, hatten wir dann eine Dame am Telefon, die zumindest zum Teil Auskunft geben konnte. Und die kann ebenso widersprüchlich verstanden werden, wie die Einstellung der sozialen Einrichtungen, die sich doch eher bewusst von konfliktträchtigen, politischen Gegebenheiten distanzieren, wie z.B. in der Frage um die "Grauen Wölfe" die besonders in Hessen, Baden-Württemberg und NRW ebenso aktiv sind und seit Monaten gezielt angefeindet werden.
Unsere Anfrage, ob sich die evangelische Kirche bewusst sei, dass die YEK-KOM vom Verfassungsschutz beobachtet, als Unterstützer und Mitfinanzierer der Terrororganisation PKK gelistet und dieser laut Verfassungsschutz definitiv der PKK nahe stehe, wurde von der Dame am Telefon nicht wirklich zur Kenntnis genommen. Die Verantwortung für die Veranstaltung schob man in gewisserweise auf die Vorgesetzten, die nicht zu erreichen sind und lediglich mitteilen lassen, dass die von uns zugeführten Informationen nicht stimmen, dies angeblich in Rücksprache mit dem Verfassungsschutz jedenfalls gesicherte Erkenntnisse seien. Die evangelische Kirche tritt somit als Leumund auf. Die Redaktion war jedenfalls baff. Nochmals auf den Sachverhalt eingehen wollte man schliesslich innerhalb der Redaktion auch nicht mehr, lediglich eine schriftliche Anfrage mit der Bitte, diese doch bis Ende der Woche zu beantworten, wurde dem Bildungswerk gesendet, die bis heute unbeantwortet blieb. Dass die Verfassungsschutzberichte so einiges über die YEK-KOM berichten und diese Fakten nicht ignorierbar sind, gilt demnach nicht.
Das Dilemma mit der Extremismusklausel
Die Debatte über die Extremismusklausel für Förderprojekte der Bundesländer, die durch die Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt wurde und zur Zeit heftig umstritten ist, passt zum vorgenanntem Dilemma ebenfalls wie die Faust aufs Auge. Von Gesinnungscheck bis hin als Versuch, Vereine und Initiativen in politische Linie zu bringen, die Kritiken sind vielfältig. Die Debatte wird auch von den Landesregierungen zum Teil mit Argwohn beobachtet. Die Generalsekretäre der jüdischen und muslimischen Zentralräte kritisieren den Plan der Familienministerin auch.
Während die Stimmen in den Medien über die Vor- und Nachteile beider Positionen sinnieren, werden bestimmte Vereinigungen und Gesellschaftsschichten bei der Auseinandersetzung aussen vor gehalten. Auch in den Worten der Familienministerin wird im Extremismus die "Rechtsradikalität" im besonderen erwähnt, während Linksextremismus, Ausländerextremismus in Teilen - und da gehören eben die genannten Vereine und Organisationen auch dazu - nicht genannt werden. Der Verdacht kommt auf, dass die Familienministerin bestimmte Gesellschaftsschichten im besonderen Maße von Fördermitteln benachteiligt Wissen will, andere widerum im besonderen unbehelligt vom Fördertopf profitieren lässt. Der Gesinnungschecks für Landesprogramme lautet nach dem Willen der Familienministerin Kristina Schröder wie folgt
Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
Als Träger der geförderten Maßnahme haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Trägern, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.
Fördermittel nur gegen Unterschrift und Leumund
Diese umstrittene Klausel soll dazu beitragen, das Projektträger ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Partnerorganisationen und Vereine leisten. Die Diskussionen darüber, was Extremismus ist, wer die Deutungshoheit inne hat und ob die Klausel mit der Verfassung konform ist, die wird zwar geführt. Nichtsdestotrotz scheint die Debatte eher das rechtsextremistische, das rassistische und antisemitische Milieu anzusprechen. Bestimmte Gruppierungen, Volksgruppen und Ideologien sind scheinbar nicht inbegriffen. Dabei ist der Extremismus weitaus bunter, als sich die Familienministerin zugestehen will. Ist das Ziel etwa eine andere?
Bei der Vergabe von Landesmitteln müssten sich, wenn es nach dem Willen der Familienministerin geht, etliche Projektträger von bestimmten Vereinen und Organisationen distanzieren, da sie mit ihrer Arbeit bereits jetzt die freiheitliche demokratischen Grundordnung missachten, die Völkerverständigung unterhöhlen und damit Gesetze missachten. Beispiele dazu gibt es genug. Die Landeshauptstadt Hannover stellt einem Gesellschaftsfonds jährlich 150.000 € zur Verfügung, die eine Förderung von Vereinen übernimmt. Im Rahmen des Gesellschaftsfonds Zusammenleben (GFZ), nehmen teilweise ausländische Vereine und Organisationen Teil, die im besonderen Maße mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Sie werden in einem Nenner mit anderen Vereinen in Verbindung gebracht, die laut Verfassungsschutzberichten zu verbotenen Auslandsorganisationen Beziehungen aufrecht erhalten, die in der BRD weiterhin aktiv sind. Darunter das Kurden Komitee Hannover e.V. sowie das Kurdistan Volkshaus in Hannover e.V..
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Re: Trotz Verfassungsschutzbericht: PKK wird Raum geboten
Das beste wäre für die Türkei als erstes, ein Einreiseverbot in die Türkei für Mitglieder in solchen Vereinen. Türkische Bürger/innen haben Pflichten und Rechten gegenüber der Türkei. Genauso hat der Türkische Staat Pflichten und Rechten gegenüber den Türkischen Bürger/innen. Und wenn es Individeen gibt die die Pflichten und Rechten missbrauchen, muss der Staat die allgemeinheit in dem Staat davor schützen. Dazu kommt eben ein Einreisverbot in die Türkei, oder eine Ausweisung aus der Türkei. Ein Bleiberecht darf nicht um jeden Preis erhalten bleiben, somit gilt die Abschiebepraxis nach Europäischem Standart einzuführen. Bürger/innen die in Terroristischen Aktivitäten aktiv oder passiv mitmachen, ein Verbot gilt zum Betreten vom Türkischem Staatsgebiet. Dieses Verbot muss im Amtsblatt publik gemacht werden und die Bürger/innen sollten Gelegenheit haben, ihre Verteidigung zu erklären. Somit hat man Seperatistische Söldnergruppierungen schon mal weit von sich.