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Hat sich die Erlanger Medienwissenschaftlerin Dr. Sabine Schiffer der üblen Nachrede schuldig gemacht? Darüber hatte das Amtsgericht in Erlangen heute zu entscheiden.
War es rechtens als Dr. Sabine Schiffer nach dem Mord an Marwa El-Sherbini das Polizeiverhalten und einen Polizisten nicht namentlich kritisierte? Der Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini, die am 1. Juli 2009 in den Räumen der Dresdner Justizbehörde von einem Rechtsextremisten, den sie wegen Beleidigung angezeigt hatte, erstochen wurde, wurde heute vom Amtsgericht in Erlangen verhandelt.
Angeklagt wurde die Medienwissenschaftlerin Sabine Schiffer, die eine umfassende Recherche zum Bluttat durchgeführt hatte und sich in Interview kritisch mit dem Verhalten der Polizei auseinandersetzte. Der Beamte hielt den Ehemann der Getöteten zunächst für den Täter und verletzte ihn durch Schüsse. Schiffer hatte in einem Interview den Verdacht geäußert, dieser Fehlschuss könne einen rassistischen Subtext gehabt haben. Wegen übler Nachrede bekam die Medienwissenschaftlerin daraufhin einen Strafbefehl von 6.000 Euro.
Über ihren Widerspruch musste heute das Erlanger Amtsgericht entscheiden. Das Gericht musste darüber entscheiden, ob sich die Medienwissenschaftlerin der üblen Nachrede schuldig gemacht oder ob sie mit dem Interview auf rassistische Strukturen in der Gesellschaft aufmerksam machen wollte. Schiffers Anwalt Markus Künzel fordert die Einstellung des Verfahrens auch mit der Begründung, die von seiner Mandantin als Medienwissenschaftlerin getätigten Äußerungen stünden unter dem Schutz des Grundgesetzes. Dieser Meinung waren auch Politiker, Wissenschaftler und Publizisten, die in dem Verfahren gegen Schiffer eine Kriminalisierung der Aufklärungsarbeit zum Mordfall El-Sherbini sahen und zur Solidarität mit Frau Schiffer aufgerufen hatten.
Das Amtsgericht in Erlangen befand heute, das sich Dr. Sabine Schiffer zu Recht auf die Meinungsäusserung berufen kann und der Strafbefehl in Höhe von 6.000 Euro aufgehoben wird. Die Leiterin des Erlanger "Instituts für Medienverantwortung“ ist damit vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen worden. Dennoch bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Weil sie den ihr persönlich nicht bekannten Polizisten verächtlich gemacht haben soll, stand Sie aber nicht nur vor Gericht, Sie musste auch erkennen, das eine Anzeige, die Sie angestrengt hatte, durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingestellt wurde. Sabine Schiffer hatte wegen etwa 30 Hass- und Drohmails - zum Teil mit Morddrohungen - Anzeige gegen Unbekannt erstattet, die sie nach dem Interview zu dem Mord in Dresden bekam. Das Oberlandesgericht Nürnberg teilte dem Tagesspiegel auf Anfrage aber mit, Schiffer habe auf Bitten um nähere Erläuterungen nicht reagiert und sowieso gar keinen Strafantrag gestellt.
Das bestreitet Sabine Schiffer bis heute vehement und auch der Anwalt von Ihr teilte gegenüber den Medienvertretern mit, das er über diese Aussage erstaunt gewesen ist. Schiffer weiter: „Ich war in ständigem Kontakt mit der Staatsanwaltschaft. Dass ich keinen Strafantrag gestellt haben soll, erfuhr ich erst aus der Mitteilung, das Verfahren sei eingestellt. Mein Anwalt war ebenso erstaunt wie ich". Schiffer sieht darin einen Zusammenhang mit dem zuletzt eingeleiteten Strafbefehl gegen Sie in Höhe von 6.000 Euro.
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