Teuerste Zeitung der Welt: 524,51 Euro

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Kurdische Tageszeitung Azadiya Welat

Iskender Kahraman, Häftling im Hochsicherheitstrakt des Gefängnisses in Van muss für eine Ausgabe der kurdischsprachigen Tageszeitung "Azadiya Welat" umgerechnet 524,- Euro zahlen.

Iskender Kahraman, der wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation PKK zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde und in Van die Strafe verbüßt, soll für eine Ausgabe der kurdischen Tageszeitung "Azadiya Welat" umgerechnet 524,- Euro zahlen. Das entschied die Gefängnisleitung, nach dem sie den schriftlichen Antrag für den Bezug der Tageszeitung erhalten hatte, so die türkische Tageszeitung RADIKAL. Die kurdische Tageszeitung ist in den Kiosken für umgerechnet 0,25- Cent erhältlich.

Die Gefängnisleitung die nach dem Strafgesetzbuch Nr. 5271 §62/1 sicherstellen muss, dass Gefängnisinsassen der Bezug von Zeitungen und Zeitschriften sowie Büchern ermöglicht wird, rechneten wegen der in kurdisch verfassten Tageszeitung, die Unkosten für die Übersetzung der einzelnen Ausgaben dem Insassen Iskender Kahraman vor. Demnach hätte Iskender Kahraman für jede Ausgabe der Tageszeitung "Azadiya Welat" pro Seite 90 TL - umgerechnet 45,- Euro - für die Übersetzung zahlen müssen. Das mache bei der errechneten Ausgabe insgesamt 524,- Euro aus, so die Gefängnisleitung.

Gegen die Entscheidung legte Iskender Kahraman vor der 2.Kammer des Kassationsgerichts in Van Beschwerde ein. Das Gericht wies aber die Beschwerde ab. Jetzt will Iskender Kahraman vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen und kündigte an, gegen diese unmenschliche und rechtliche Benachteiligung vorzugehen. Das Gericht in Van befand hingegen, dass die Gefängnisleitung aus "Sicherheitsgründen" eine Übersetzung der kurdischsprachigen Tageszeitung fordern kann, sofern die eigenen Mittel für eine Überprüfung des Inhalts von ausserhalb bezogenen und fremdsprachigen Briefen und Zeitungen nicht sichergestellt wird.

In deutschen Justizvollzugsanstalten wird der Bezug fremdsprachiger Zeitungen und Zeitschriften aus "Sicherheitsgründen" erschwert. Nur in Justizvollzugsanstalten in denen Insassen wegen einer Zivilhaft, Ordnungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe oder Abschiebehaft einsitzen, ist der Bezug von fremdsprachigen Zeitungen durch direkte Zusendung von Inlandsverlagen und Fachhändlern, bzw. das lesen von der Gefängnisleitung zur Verfügung gestellten fremdsprachigen Tageszeitungen gestattet. Das gilt auch für Briefe, die in Haftanstalten aus oder eingehen. Sofern die Überprüfung von fremdsprachigen Briefen nicht gewährleistet werden kann, dürfen innerhalb Deutschlands versandte Briefe grundsätzlich nur in deutscher Sprache verfasst werden.

Die Zeitung "Azadiya Welat" wurde mehrfach mit befristeten Publikationsverboten belegt und wird von der Regulierungsbehörde für Printmedien beobachtet. Die unzähligen Publikationsverbote wurden damit begründet, dass die Zeitung gegen Art. 6 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes Nr. 3713 vom 12. April 1991 verstoßen, also unter anderem Propaganda für eine terroristische Vereinigung (hier die PKK) betrieben habe. Auch verantwortliche Chefredakteure wurden aus gleichen Gründen mit Haftstrafen belegt. Zuletzt Özan Kilinc, Zeitungsredakteur und Redaktionsdirektor der "Azadiya Welat", der durch das 5. Kassationsgericht in Diyarbakir zu 21 Jahren Haft verurteilt wurde.

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