Eltern mit Kindern bei Familienzusammenführung, vom Sprachtest befreit

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Wie die HÜRRIYET heute bekannt gibt, hat die eigene Nachricht "Mach Kinder, hol dir den Visum" das deutsche Aussenministerium dazu veranlasst, die VISA-Regelung neu zu fassen.

Demnach soll das deutsche Aussenministerium an die Botschaften im Ausland die Anweisung gegeben haben, verheirateten Ehepartnern oder Verlobten mit Kindern die Einreise zu ermöglichen. Der Sprachtest dürfe in diesem Fall nicht mehr gefordert werden. Die Regelung wird mit dem Grundgesetz-Paragraphen Artikel §6 begründet, bei der die Ehe und Familie unter besonderen Schutz der staatlichen Ordnung steht.

Nach Meinung vom GRÜNEN Abgeordneten Özcan Mutlu, habe die Bundesregierung den Fehler erkannt und jetzt zurecht die bisherige Regelung berichtigt. Bisher wurde ein Ehepartner oder Verlobte, das in die Bundesrepublik zwecks Familienzusammenführung einreisen wollte, aufgefordert, das Ergebnis eines Sprachtests bei den zuständigen Aussenbehörden (Botschaft, Konsulat) vorzulegen. Mit der Neuregelung wird der Sprachtest nicht mehr gefordert. Die Altregelung erschwerte oder behinderte die Familienzusammenführung, das nach dem Artikel 6 der Verfassung rechtswidrig ist, so der Hannoveraner Rechtsanwalt A. Yildirim.

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