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Nach einem Bericht der 20min.ch zufolge, soll der türkische Botschafter in Genf, Nationalratspräsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi für ihren Auftritt vor der Gesellschaft Schweiz-Armenien zur 24. April Gedenkfeier kritisiert haben.
Den Eingang eines Protestbriefes der türkischen Botschaft bestätigte Simoneschi-Cortesi in der NZZ am Sonntag. Demnach soll ihr Auftritt am Gedenktag zum Völkermord an den Armeniern, der offiziellen Haltung der Schweiz widersprechen. Simoneschi-Cortesi entgegnete, "ich habe die Haltung des Parlamentes vertreten". Dabei stützt sie sich auf ein Postulat, das von Vaudroz Jean-Claude stammte, aber von Herrn de Buman übernommen und am 16. Dezember 2003 mit 101 gegen 67 Stimmen angenommen wurde.
Bereits zuvor gab es einige Verstimmungen hinsichtlich der Armenier-Frage zwischen der Türkei und der Schweiz. Nach dem Entscheid des Waadtländer Parlaments im Jahre 2003, zitierte die Türkei umgehend den Schweizer Botschafter ins Aussenministerium. Die Reise der Aussenministerin (Bundesrätin) Calmy-Rey an den Bosporus wurde in der Folge annulliert.
Die Nationalratspräsidentin sagte, Sie habe die öffentliche Haltung des Parlaments vertreten. Das stimmt zum Teil, denn ein Postulat, das in der Schweiz einzig als parlamentarischer Vorstoss auf gemeinde-, kantonaler oder eidgenössischer Ebene gilt, hat zumindest die Vorraussetzungen für das Parlament geschaffen, doch noch keine Fakten, die vom Bundesrat abgesegnet wurden. Ein Postulat verlangt von der Exekutive, zu prüfen, ob es in einem bestimmten Fall ein Gesetz, einen Beschluss oder eine Massnahme braucht. Ein Postulat kann auch die Ausarbeitung eines Berichts verlangen. In diesem Fall hat das Parlament, das aus den National- und Ständeräten zusammengesetzt ist, ein Postulat angenommen. Was man darunter verstehen muss, kann die andere Antragsvariante erklären; die Motion. Mit einer Motion verlangt ein Parlamentsmitglied von der Regierung, dass diese ein Gesetz oder einen Bundesbeschluss ausarbeitet oder eine bestimmte Massnahme ergreift. Dieser Auftrag ist zwingend, wenn ihm das Parlament zustimmt. Und diese Art ist bereits mehrfach abgelehnt bzw. nicht angenommen worden; zuletzt die Motion APK-NR (02.2012), bei der die Anerkennung des Genozids am Assyrer-Suryoye-Volk anerkannt werden sollte.
Die Anerkennungsbemühungen des Völkermordes an den Armenien hat in der Schweiz seit längerer Zeit heftige Debatten ausgelöst. 1995 hatte die Nationalrätin A. Fankhauser eine erste Anfrage gestartet. 1996 legte das Armenische Komitee eine Petition vor, was im Gegenzug eine Petition türkischer Verbände in der Schweiz provozierte. In den Folgejahren gab es mehrere erneute Postulatsvorstöße. Die letzte wurde am 16. Dezember 2003 nach einer hitzigen Debatte letztlich angenommen. Der Bundesrat hat bis heute jedes Postulat abgelehnt.
Doch ein Ende ist nicht in Sicht. So hat vor allem das verstärkte Engagement der Schweizer Kirchen einen Meinungsumschwung bei den beiden christlichen Parteien CVP und EVP bewirkt, die sich bisher trotz der Arbeit der Gesellschaft Schweiz-Armenien zurückhaltend verhielten. Die letzten Vorstöße wurden von der Gesellschaft Schweiz-Armenien als schlechte Lobby-Arbeit gewertet. Deshalb entschloss sich die Gesellschaft Schweiz-Armenien gemeinsam mit der Gesellschaft für Bedrohte Völker wieder eine aktivere Rolle zu übernehmen. Da der Bundesrat immer wieder betonte, dass eine Anerkennung eine Sache des Parlaments und nicht der Regierung sei, forderte das Postulat Vaudroz, im Gegensatz zu früheren Vorstößen, nicht mehr die Anerkennung durch den Bundesrat wie dies bei der Motion Ziegler oder dem Motion Zisyadis der Fall war, sondern ersuchte den Bundesrat lediglich, „von der Anerkennung durch den Nationalrat Kenntnis zu nehmen und sie auf dem üblichen diplomatischen Wege weiterzuleiten“. In Folge dessen, hatte man am 18. März 2002, dem Tag als das Postulat Vaudroz eingereicht (Einreichungsdatum 18.03.02) wurde, eine Pressekonferenz (Gesellschaft Deutsch-Armenien und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gemeinsam) veranstaltet. Dabei wurde eine 31-seitige Dokumentation an die Presse abgegeben, die die Gründe für eine Anerkennung des Völkermords als solchen aufführte und zum Fazit kam, das „Aufgrund der wissenschaftlichen Faktenlage und der jüngsten politischen und juristischen Entwicklungen sind die Vorbedingungen für eine Anerkennung des Völkermordes erfüllt. Die Gesellschaft für bedrohte Völker fordert deshalb die Annahme des Postulates Vaudroz durch den Nationalrat. Die Schweiz muss ein Zeichen der Gerechtigkeit für die vergessenen Opfer setzen und nach mehr als 85 Jahren endlich den Völkermord an den Armeniern anerkennen.“
Der Bundesrat entschied sich auch diesmal mit seiner zuvor schriftlichen Stellungnahme vom 15. Mai 2002, das Postulat abzulehnen. Begründung: „Die Türkei streitet diese Massaker mit einer sehr hohen Zahl an Opfern nicht ab, bewertet aber die Frage der bewussten Anordnung durch die damaligen Machthaber anders als es viele Historiker und Historikerinnen tun. Für den Bundesrat ist die Bewertung dieser Frage eine Aufgabe der historischen Forschung.“ sowie, „Die Unterzeichnenden des Postulates wollen mit einem Zeichen der Gerechtigkeit gegenüber den Nachfahren von armenischen Opfern einen Beitrag für einen dauerhaften Frieden zwischen der Türkei und Armenien leisten. Die Annahme des Postulates könnte aber gerade das Gegenteil des angestrebten Zieles bewirken und das emotionsbeladene Verhältnis zwischen der Türkei und Armenien weiter belasten.“ Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus wies daraufhin umgehend den Bundesrat zurecht und forderte ihn auf, den Völkermord anzuerkennen. Ein solcher Dialog, so die EKR, solle nicht auf dem Boden der Verdrängung stattfinden. Er könne sich vielmehr erst in der Anerkennung vergangener Leiden und damit einer Klärung der Opfer- und Täterrolle entwickeln. Der Politik komme in dieser Sache eine führende Rolle zu: sie dürfe es nicht „der Geschichtswissenschaft überlassen, die Schlüsse aus der Vergangenheit zu ziehen, und sie darf es nicht den Gerichten überlassen festzustellen, was als Völkermord anzusehen sei.“
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