Visumbefreiung für türkische Staatsbürger?

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Seit der Soysal-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Februar 2009 (Az: C-228/06) ist die Einreise von türkischen Staatsbürgern in die Bundesrepublik Deutschland, ohne Visum weiterhin nicht möglich.

Hintergrund ist eine Klage der im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr tätigen Mehmet Soysal und İbrahim Savatli gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der geforderten gesetzlichen Visumpflicht für türkische Staatsangehörige.
2001 und 2002 lehnte das deutsche Generalkonsulat in Istanbul die Visumanträge der beiden Kläger ohne Begründung ab, obwohl in den vergangenen Jahren zuvor, Visa`s ausgestellt wurden. Die Kläger erhoben daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Feststellungsklage, um eine visumfreie  Einreise ermöglicht zu bekommen. Die Klage wurde 2002 abgewiesen. Hiergegen legten die Kläger Soysal und Savatli Berufung ein, das durch den Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof weiter geleitet wurde. Die Entscheidung sollte aufgrund des  Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (heute EU)  gefällt werden, das 1963 vereinbart wurde. 1970 hatte man ein Zusatzprotokoll angefügt, wonach beide Seiten „keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einzuführen“ haben. Als diese „Stillhalteklausel“ festgelegt wurde, brauchten tr. Staatsbürger noch kein Visum, um nach Deutschland zu gelangen. Erst 1980 hoben die Bundesrepublik und andere EU-Staaten die Visafreiheit für Türken einseitig auf.
Das EuGH-Gericht befand am 19. Februar 2009 auf Grund des völkerrechtlich bindenden Vertragscharakters, das völkerrechtliche Verträge Vorrang vor dem sekundären Gemeinschaftsrecht hätten.

Das EuGH-Urteil hob somit eine generelle Visumpflicht für tr. Staatsbürger im Grunde auf. Die deutsche Botschaft in Ankara, das Verwaltungsgericht in Berlin sowie das deutsche Innenministerium lehnten diese "generalisierende" Aussage aber ab. In einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage erklärte die Bundesregierung, das der „gemeinschaftsrechtliche, vor dem Hintergrund des innergemeinschaftlichen Binnenmarktes geprägte Begriff der passiven Dienstleistungsfreiheit nach Auffassung der Bundesregierung nicht direkt in den assoziationsrechtlichen Kontext übertragen werden“ könne. Des weiteren erklärte die Bundesregierung, das die Einreisebestimmungen für grenzüberschreitende aktive Dienstleistungserbringer noch geprüft werde und man nicht daraus schlussfolgern könne,  das Touristen, Empfänger von Dienstleistungen etc. das gleiche Recht genießen.

Die türkische Tageszeitung Hürriyet berichtete über die Stellungnahme des EU Erweiterungskommissars Olli Rehn zu den Verhandlungen über die Visaerleichterung für türkische Staatsangehörige. Rehn reagierte dabei auf die Anfrage von Vural Öger:

Visa-Erleichterungen könnten auch für die Bürger unseres langjährigen Partnerlandes Türkei einen konstruktiven Beitrag zur EU-Annäherung leisten. Angesichts der Tatsache, dass die Türkei bereits seit 2005 in Beitrittsverhandlungen mit der EU steht, wäre die Einführung von Visa-Erleichterungen in einem ersten Schritt und die Abschaffung der Visumpflicht in einem weiteren Schritt für türkische Bürger wünschenswert und würde ein positives und bürgernahes Signal setzen.
Gedenkt die Kommission, einen ähnlichen Fahrplan wie für Länder im Westbalkan auch für die Türkei vorzulegen? Wenn ja: Kann die Kommission einen möglichen Zeitrahmen nennen? Was sind die Gründe dafür, dass ein Fahrplan für Visa-Erleichterungen für die Türkei bisher nicht eingeleitet wurde?

Die Antwort von Rehn im Namen der Kommission vom 02.09.2008 (E-3669/08DE) lautet

Die Kommission hat die Türkei mehrfach ermutigt, ihre Bereitschaft zur Aushandlung eines Visaerleichterungsabkommens – in Verbindung mit einem Rückübernahmeabkommen – zu signalisieren. Ein solches Abkommen würde den Bürgern der Türkei viele Vorteile bringen, wie z.B. die Senkung der Visagebühren von 60 auf 30 EUR, die Befreiung breiter Personengruppen von der Visumpflicht, Vereinfachungen bei den vorzulegenden Nachweisen sowie die Möglichkeit zur Beantragung von langfristigen Mehrfachvisen für bestimmte Personengruppen. Bisher hat die türkische Regierung jedoch kein Interesse an der Aufnahme entsprechender Verhandlungen gezeigt. Was ein künftiges Rückübernahmeabkommen zwischen der EG und der Türkei betrifft, so fand die bisher letzte Verhandlungsrunde dazu im Dezember 2006 statt. Seitdem gab es zwar vereinzelte Kontakte zu dieser Frage, doch insgesamt sind die Verhandlungen nicht vorangekommen. Der Abschluss eines Rückübernahmeabkommens mit der Türkei ist nach wie vor ein prioritäres Ziel der EU. Daher stellt sie Überlegungen darüber an, wie die festgefahrenen Verhandlungen erneut in Gang gebracht werden können.

Demnach hält die EU-Kommission bzw. Rehn der Türkei vor, seinen Staatsbürgern in dieser Frage nicht hinreichend unterstützt und hingewirkt zu haben. Die Antwort wirkt aber dubios, da für Serbien eine Visumbefreiung in Aussicht gestellt wird, so Vural Öger, womöglich ohne zutun der serbischen Regierung. Im Hintergrund wird auch darüber spekuliert, das Ankara durch die EU zu einem Rückübernahmeabkommen (Annulierung des Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) gedrängt wird, um über die Visumerleichterungen zu reden. Das wird auch wohl der Grund dafür sein, das die Bundesregierung diese Visum-Frage in die Länge zieht und Olli Rehn über kostengünstige Visaerteilungen sinniert.

Seit kurzem hat das Bundesinnenministerium einen Erlass veröffentlicht, wonach der Umsetzung des Soysal-Urteils Rechnung getragen werden soll. Der Erlass ist aber insofern problematisch, weil bis zu einer praktikablen Lösung weiterhin die Visumspflicht bestehen bleiben soll, so der Inhalt des Erlasses. Das bedeutet, das Einreisewillige, die ohne eine Visa einreisen wollen, vermutlich unzumutbar festgehalten oder zwangsweise zurückgewiesen werden können, die in keinster weise gerechtfertigt ist. Hier ist die Sensibilität der Bundespolizei gefragt, die in solchen Situationen eine Ausnahmevisa ausstellen kann, um so dem europäischem Recht Geltung zu verschaffen.

Inzwischen haben sich Rechtsexperten zu Wort gemeldet und kritisieren die Visumbeschränkungen für türkische Staatsbürger. Die "Bundesregierung habe ihre bisherige Haltung zwar gelockert", das gehe aber den Experten nach, "nicht weit genug und wäre nicht mehr zeitgemäß" und zu kurz gedacht.

Die Wirkung dieses EuGH-Urteils auf die Einreisebedingungen der BRD muss abgewartet werden. In der Öffentlichkeit hat das Urteil wie auch der Umgang damit, bei den türkischen Staatsbürgern in Deutschland das Interesse geweckt. Türkische Tageszeitungen berichten tagtäglich über neue Entwicklungen und Hinterfragen die bisherige Regelung sowie weitere mögliche rechtliche Schritte. Auch ist es Interessant mit anzusehen, wie sich die Bundesregierung vor der eigentlichen Verantwortung gegenüber dem EuGH-Urteil entziehen will. So konnte man vor wenigen Tagen auf der Internetseite der Bundespolizei, eine Beurteilung und Schlussfolgerung von zwei Polizei-Rechtsexperten lesen. Darin stand sinngemäß, das tr. Staatsbürger ab sofort ohne Visum einreisen könnten, wenn Sie einen Aufenthalt von höchstens drei Monaten planen und keine Erwerbstätigkeit verrichten wollen. Die Experten meinten weiterhin, das 1973 türkische Touristen ohne Visa einreisen durften und dieses Recht seit diesem Datum weiterhin besteht. Die Internetseite wurde inzwischen gesperrt und ist nicht mehr erreichbar.

Reizthema bei den Türken in Deutschland ist aber die Verwandtenbesuchsregelung.
Sehr viele Türken in Europa müssen für die Einreise der Verwandtschaft mehrere Grundbedingungen erfüllen. Neben dem Bürgen für den Einreisewilligen (Verwandte), können nach bisherigem Recht, auch das vorhandensein ausreichenden Wohnraums verlangt werden. Eine Krankenversicherung muss vorab für den Einreisenden in Deutschland abgeschlossen sein und eine "Einladung" von den zuständigen Ämtern angefordert werden, die dem Einreisewilligem bzw. der deutschen Botschaft übergeben wird um die Formalitäten einzuleiten. Der Einreisewillige muss von sich aus zusätzlich nachweisen, das er ausreichend finanziell abgesichert ist und seinen Lebensmittelpunkt in der Türkei bestreitet. Diese Regelungen sind bisher Grundvoraussetzungen, aber keine Garantie für eine Visa-Erteilung. Tagelanges anstehen oder das abwarten auf die Entscheidung der deutschen Botschaft in der Türkei, hatten bisher viele Einreisewillige abgeschreckt oder zur Kapitulation gezwungen, da auch nicht sicher ist, ob die Visa erstellt wird. Eine Begründung für eine Absage des Visa-Antrages, wird bisher von den deutschen Botschaften nicht abgegeben und ist nach deutschem Recht auch nach Anfrage nicht in Erfahrung zu bringen.

Vielmehr wird wohl der Grund in der begründeten oder unbegründeten Befürchtung vor einer Einreisewelle von illegalen Einwanderern liegen. Trotz der angestrengten Maßnahmen der Türkei, Flüchtlinge und Asylsuchende bereits vor der EU-Pforte im eigenem Land habhaft zu werden, erreichen immer noch unzählige Menschen die europäischen Länder. Diese Befürchtung sind berechtigt, aber in den südlichen EU-Aussengrenzen bereits Realität. Italien und Spanien kann die aufkommenden Wirtschafts- und Kriegsflüchtlinge aus Afrika und den benachbarten Ländern im Mittelmeerraum kaum noch bewältigen.

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